Flugänderung um 12 Stunden und komplett anderer Abflugort. Widerrufsrecht?

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Da der Veranstalter in seinen AGBs sich das Recht einräumt, Flügänderungen vorzunehmen

Dieses Recht dass er sich da einräumt hat er aber nicht in Deutschland. Solche Klauseln in den AGB sind wirkungslos.

Die Gesellschaft darf sich lediglich Änderungen aus triftigem Grund vorbehalten, die für den Kunden, also euch, zumutbar sind. Das ist hier definitiv nicht der Fall.

OLG Celle Az. 11 U 82/12

OLG Frankfurt/ Az. 16 U 86/12

KG Berlin Az. 36 U 166/11

Ihr habt ein Rücktrittsrecht

Außerdem hat das Landgericht Kleve entschieden dass eine Änderung des Abflugortes auch eine Rücktrittsgrund ist bei dem ihr eure kompletten Kosten zu erstattet bekommen habt.

Solche Veränderungen des Vertrages erfordern immer der Zustimmung beider Seiten !

Eventuell habt ihr sogar zusätzlich noch einen Anspruch auf Schadensersatz.

DMM90  07.03.2014, 10:32

Richtig.

Oldie01  09.03.2014, 08:56

Jep so siehts aus. Die können längst nicht mehr machen was sie wollen. Und das ist auch gut so.

Die Änderung des Abflugorts ist nach herrschender Meinung der Rechtsprechung unzumutbar und berechtigt zum kostenfreien Vertragsrücktritt.

Würde nach dieser Forderung der Veranstalter aber nun doch 2 Plätze in dem Flieger ab Stuttgart um 07.00 Uhr anbieten, müsste man das allerdings als zumutbar hinnehmen oder kostenpflichtig stornieren :-(

G imager761

Havege  07.03.2014, 14:04
Würde nach dieser Forderung der Veranstalter aber nun doch 2 Plätze in dem Flieger ab Stuttgart um 07.00 Uhr anbieten, müsste man das allerdings als zumutbar hinnehmen oder kostenpflichtig stornieren :-(

Nein auch das wäre nicht zumutbar den Flug 12 Stunden nach vorne zu verschieben.

Widerrufsrecht nein. Rücktrittsrecht ja.

nein, das müsst ihr nicht. Alleine die Änderung des Abflugortes ist in Deutschland nicht als "Erlaubte Änderung der Flugdaten" erlaubt. Da kann in den AGBs stehen was will, das Gesetz steht drüber. Ihr HABT DAS Recht, die gesamte Reise zu stornieren und Anspruch auf 100% Rückzahlung des Reisepreises. Traurig genug, dass der Reiseveranstalter das tut (ohne ersichtlichen Grund wie Tornadowarnung oder Streik......), ich kann euch nur raten, sucht euch einen renomierten bekannten Reiseveranstalter

Wiederrufrecht nicht, jedoch sicherlich das Recht auf Schadenssersatz. Das musst Du allerdings zivilrechtlich einklagen. Ob sich das für Dich lohnt ist fraglich