Passkontrolle in Deutschland, wenn man nach Irland über England fliegt?

9 Antworten

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Also, nun haltet euch doch einmal die Situation am Flughafen vor Augen:

Da steht ein Deutscher mit gültigem deutschen Pass oder Personalausweis und will in einen Flieger nach Irland über England einsteigen. Irland gehört zum Schengener Abkommen, das heißt, es gibt keine Passkontrolle mehr, denn der Reisende geht durch die Tür mit der grünen Aufschrift "EU" oder "Nur für EU-Mitglieder".

Da aber England zwar EU-Mitglied ist, aber dem Schengen-Abkommen nicht angeschlossen ist, wird zwar bei der Einreise in England der Pass oder Personalausweis von englischen Beamten geprüft, aber nicht in Deutschland von der deutschen Grenzkontzrolle.

Da der Deutsche in diesem Fall aber garnicht in England einreist, sondern nur auf einem englischen Flugplatz nach Irland umsteigt, wird auch in England keine Kontrolle stattfinden, denn der Deutsche bleibt ja im "Transit". Soweit also der Ablauf der Reise.

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Eine ganz andere Sache ist die Sache mit "ungeklärten juristischen" Angelegenheiten in Deutschland. Erstnes: Wegen einer Eidesstattlichen Erklärung erfolgt weder eine Passsperre noch ein Reiseverbot. Auch ein von einer EV Betroffener darf ungehindert reisen. Voraussetzung, er erf+üllt die Forderungen und Vereinbarungen des Gerichtsvollziehers. Tut er das nicht, kann Haftbefehl ausgestellt werden. Der Haftbefehl kann auf "deutschem Boden" vollstreckt werden.

Es liegt also an dem Deutschen, alle Punkte der EV konkret zu erfüllen. Dann kann er auch ungehindert reisen.

JanKrohn  14.09.2010, 14:33

Dazu ein paar Anmerkungen:

  1. Irland gehört genau so wenig zum Schengen-Raum wie England.
  2. Aus diesem Grund gibt es auch am deutschen Flughafen eine Passkontrolle.
  3. Aus demselben Grund gibt es in England innerhalb des Transit-Bereiches ebenso eine weitere Passkontrolle.
  4. Wenn wirklich ein Haftbefehl existieren sollte, kann einem jede dieser Kontrollen zum Verhängnis werden, denn obwohl UK/Irland nicht zum Schengen-Raum gehören, nehmen sie am Schengener Informationssystem teil.
SetzKuss  14.09.2010, 16:48
@JanKrohn

Ja, ich hatte mich beim Thema "Irland und Schengen-Abkommen" geirrt. Sorry. Aber das macht keinen Unterschied bei meinen restlichen Ausführungen. (Zumal man auch in England und Irland - trotz Nicht-Schengen - die Tür mit der grünen Aufschrift "nur für EU-Bürger" benutzen kann). Eine eventuelle Passkontrolle an einer ausländischen Grenze ist eine reine innerstaatliche Angelegenheit des jeweiligen Staates und hat keine Auswirkungen auf den Reisenden im Verhältnis zu seinem Heimatstaat. Weder England/Großbritannien, noch Irland sind Vollstrecker von deutschen Eidestattlichen Versicherungen. Das ist eine reine innere Angelegenheit, die Deutschland mit seinem Staatsbürger zu erledigen hat.

Solange gegen den Reisenden innerhalb Englands oder Irlands nichts vorliegt, kann er von dort weder aufgehalten noch an Deutschland ausgeliefert werden. EV's sind kein Auslieferungsgrund innerhalb der EU. Und wegen einer EV wird auch kein europäischer oder inernationaler Haftbefehl ausgestellt. Dazu bedarf es größerer Kaliber. Der Mann darf sogar ungehindert sich in England oder Irland niederlassen und legal arbeiten!!!

Fortsetzung siehe unten >>>

SetzKuss  14.09.2010, 16:52
@JanKrohn

FORTSETZUNG:

Selbst wenn unser o.g. Mann in Irland oder England einen festen Wohnsitz nehmen würde, hat das nichts mit der deutschen EV zu tun. Auch nichts mit der deutschen Justiz. Deutschland würde sich nie getrauen, wegen eines nicht erfüllten EV einen Auslieferungsantrag zu stellen, denn solange der Mann im Ausland "clean" ist und nicht gegen dortige Gesetze verstoßen hat, hat er seine Ruhe.

Eine andere Sache wäre es, wenn der deutsche EV-Vollstrecker (oder der private Gläubiger) Irlands ZIVILgericht wegen Amtshilfe ersuchen würde, in deren Rahmen Schulden von einem irländischen ZIVILGericht eingetrieben, notfalls auch in Irland gepfändet und nach Deutschland transferiert werden können. Aber das hat nichts mit einem Haftbefehl und einer strafrechtlichen Sache zu tun, sondern ist eine zuvilrechtliche Angelegenheit, bei der es um SCHULDENTILGUNG, aber nicht um HAFT oder PÄSSE geht.

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Ich wiederhole: Wenn der Mann in Deutschland die Auflagen seines EV beachtet und erfüllt, hat er weder an Staatsgrenzen noch im Ausland etwas zu befürchten. Und DAS war ja seine ursprüngliche Frage: Kann er nur wegen seinem EV von Deutschland Passsperre bekommen, oder an deutschen oder anderen Grenzen aufgehalten und am Reisen gehindert werden. Klare Antwort: NEIN !

Und ausländische Staaten können zehnmal wegen der "europäischen Zusammenarbeit und dem EU-Informationssystem" Deutschland darüber informieren, dass der deutsche Staatsbürger Sowieso gerade die Grenze passiert oder in Irland Arbeit und Wohnsitz aufgenommen hat, aber damit hat sich's auch. Dem Mann würde nichts passieren.

SetzKuss  14.09.2010, 16:59
@JanKrohn

ERSTER TEIL: (Fortsetzung im nächsten Beitrag):

Ja, ich hatte mich mit Irland und Schengen geirrt, sorry, aber das macht keinen Unterschied in der Gesamtbeurteilung: Der Mann hat weder in England noch in Irland, noch in einem anderen Land oder an einer Staatsgrenze etwas zu befürchten. er könnte sogar im ausland wohnen und legal arbeiten!

Ein EV in Deutschland geht den anderen Staat überhaupt nichts an. Das ist eine reine ZIVILrechtliche Angelegenheit. Ein anderer Staat ist nicht Rechtsvollstrecker eines Drittstaates. Zumindest nicht bei EV's. Da müssen schon andere Kaliber her.

SetzKuss  14.09.2010, 17:07

Die ursprüngliche Frage des Mannes war: Bekommt er wegen einer deutschen EV von Deutschland eine Passsperre und/oder ein Reiseverbot. Und hier noch mal meine klare Antwort: NEIN, solange er seinen EV erfüllt. Er darf reisen, Pässe haben und sogar im EU-Ausland Wohnung und Arbeit aufnehmen und nach den gleichen Rechten und Pflichten wie die Bürger des Gastlandes dort leben.

Hamburghorn  14.09.2010, 18:02
@SetzKuss

Der Perso wird immer kontrolliert! Egal ob EU oder nicht EU, lediglich der Reisepass wird nicht kontrolliert.

SetzKuss  14.09.2010, 19:28
@Hamburghorn

Was sind denn das für SELTSAME Reiseerfahrungen? Personalausweis Ja, Pass Nein? Das kommt wohlm eher aufs Zufallsprinzip bei der Kontrollstelle an. Außerdem geht es garnicht um diese Frage: Es geht darum, ob ein von einer Eidesstattlichen Versicherung belasteter Deutscher eine Passsperre hat und nicht mehr reisen darf, oder nicht. Bei dieser Frege ist es völlig unerheblich, ob er eine deutsche EV abgelegt hat. die EV ist KEIN Hinderungsgrund für Auslandsreisen oder für Passsperren !

GrafLukas  15.09.2010, 00:10
@SetzKuss

Man braucht doch innerhalb der EU überhaupt keinen Reisepass, ich reise seit Jahren nach England mit dem Perso. Ich habe überhaupt keinen Pass.

SetzKuss  15.09.2010, 00:32
@GrafLukas

Ja, du hast völlig Recht. Der Perso genügt innerhalb der EU, also auch für unseren EV-Mann von und nach Irland. Aber man KANN auch den Reisepass vorzeigen. Verpflichtend ist der Reisepass für die meisten Länder außerhalb der EU. Damit haben wir unser "Missverständnis" aufgeklärt.

Unserem Fragesteller ging es ja primär darum, ob er überhaupt noch kontrolliert wird und ob er wegen einer EV ein Passsperre und/oder ein Reisverbot bekommen kann. Aber wegen einer EV kann man ihm weder eins der Pässdokumente sperren, noch Reiseverbot erteilen. Ob er nun zufällig mal an einem Flughafen kontrolliert wird, spielt dabei keine Rolle. Wichtig für ihn ist zu wissen, dass er frei reisen und sich auch in Irland beruflich neugestalten kann (solange er seine Verpflichtungen mit seinen Schulden und der EV erfüllt und in Deutschland keine Erzwingungshaft ausgeschrieben ist. Aber selbst wenn er in Deutschland "gesucht" oder zur Festnahme ausgeschrieben wäre, so könnte er doch mit seinen Reisedokumenten im Ausland reisen oder innerhalb der EU sich auch beruflich bewegen oder niederlassen. Er darf sich dann eben nur nicht auf deutschen Territorium blicken lassen. Aber das Ausland hat mit seiner EV nichts zu tun.

Das Ausland würde sich NUR DANN dann mit seiner EV beschäftigen müssen, wenn von einem deutschen ZIVILgericht an das ZIVILgericht seines neuen Gastlandes ein Rechtshilfeersuchen (über die Botschaften) gestellt würde, um die deutschen Schulden (z.B. durch Lohnpfändung seiner Arbeit in Irland) in Irland einzutreiben und nach Deutschland transferieren zu lassen. Aber das ist keine STRAFrechtliche und auch keine PASSrechtliche Angelegenheit, sondern eine ZIVILjuristische, die seine Reisefreiheit und sein Niederlassungs- und Arbeitsrecht in Irland nicht einschränken würde.

Sind jetzt alle Missverständnisse geklärt?

Zwischen Deutschland und England gibt es reguläre Passkontrollen (bei Ein- und Ausreise), zwischen England und Irland nur Stichproben.

Bonusmalus  14.09.2010, 12:27

Und du bist der Meinung, dass er am deutschen Airport nicht kontrolliert wird ?

JanKrohn  14.09.2010, 12:35
@Bonusmalus

Lies mal genau, was ich geschrieben habe: Ein- und Ausreise!

Bonusmalus  14.09.2010, 12:37
@JanKrohn

Ich frag ja nur...wegen Stichwort "Schengen" ;-))

JanKrohn  14.09.2010, 12:42
@Bonusmalus

Informier Dich erst mal, welche Länder zu Schengen dazugehören. ;->

Bonusmalus  14.09.2010, 12:47
@JanKrohn

Und was soll ich jetzt machen, wenn ich bereits informiert bin ? Hast du in deiner Allwissenheit eventuell einen Alternativvorschlag ?

JanKrohn  14.09.2010, 14:21
@Bonusmalus

Wikipedia-Artikel zu Schengen lesen und verstehen. Damit meine ich nicht "überfliegen" wie Du es anscheinend mit jeder Aussage hier tust.

Der Pass/Personalausweis wird bei jedem Flug ins Ausland kontrolliert. Aber sofern ein Haftbefehl gegen dich vorliegt, wünsche ich dir viel Pech ;-)

JanKrohn  14.09.2010, 12:24

Vom Schengener Abkommen hast Du noch nicht gehört, oder? (Zwischen UK und Irland existiert ebenfalls ein ähnliches Abkommen).

Bonusmalus  14.09.2010, 12:25
@JanKrohn

Schonmal von Binnenlandkontrollen = Schengenkontrolle gehört ? Schalte deinen Besserwissermodus aus.

JanKrohn  14.09.2010, 12:39
@Bonusmalus

Bei meinen geschätzten 500 Schengen-Grenzübertritten bin ich ein einziges Mal kontrolliert worden. Soviel zu "bei jedem Flug ins Ausland".

Hat mit Besserwissermodus rein gar nichts zu tun, sondern ist die Richtigstellung einer grundlegend falschen Antwort.

Bonusmalus  14.09.2010, 12:43
@JanKrohn

Na dann liegt es wahrscheinlich daran, dass nur ich und die anderen Flugreisenden meiner Flüge bei jedem Flug einen Ausweis abgeben müssen. Ich habe ja nicht von Zoll/u.oder Polizei gesprochen, sondern von Ausweiskontrolle. Amen.

JanKrohn  14.09.2010, 14:12
@Bonusmalus

Du sprachst von Binnen-Kontrollen. Die werden immer von Polizei bzw. Zoll durchgeführt. Das sind nicht die Kontrollen der Airlines.

Mal eine Frage in der Frage. Hier geht es ja nur um "Finanzschulden", also was harmloses. Wie sieht es aus, wenn jemand z. B. wegen Diebstahl, Körperverletzung oder sonstiges einen HB bekommt und z. B. in England ist und da eventuell wohnt? Kann da Deutschland sagen: "Hey, schickt den ma rüber wir wollen den einsperren"? Oder ist da das gleiche Verhalten wie bei den oben genannten Zahlungsgeschichten ?

Solange da kein haftbefehl vorliegt kann da nichts passieren aber wenn du zurückkommst und da zwichenzeitig etwas passiert ist,wirst du schon am Flughafen in Verwahrung genommen