Darf ich ins Ausland mit laufenden ermittlungsverfahren. gibt es Scheirigkeiten bei der Passkontrolle?

4 Antworten

Wenn du keine Auflagen erhalten hast (z.B. Meldepflicht), dann ist das möglich.
Wenn man bei dir 'Verdunklungsgefahr' oder 'Fluchtgefahr' für wahrscheinlich hielte, wärst du in Untersuchungshaft.

Tamtamy  19.04.2018, 08:14

 Einige Zeit später:

 Hallo! Meine Antwort war nach wenigen Minuten da, eine Reaktion von dir blieb bislang aus. Schade! Über ein 'Danke', bzw. eine positive Bewertung, hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten. 

Wegen was wird seit wann ermittelt mit welcher "Chance", dass es tatsächlich zu einem Hauptverfahren kommt?

Ist das Hauptverfahren anberaumt, bist du zur Anwesenheit verpflichtet. Kannst du die nicht gewährleisten und bist nicht entschuldigt, drohen dir Zwangsmittel.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__230.html

Vielleicht frägst du mal bei der Polizei nach? Wir wissen ja nicht, was du angestellt hat und wir wissen auch nicht, in welches Land du einreisen willst. Wenn die an der Grenze über dich Bescheid wissen, dann lassen sie dich nicht rein. Wer will schon jemand im Land haben, der auffällig geworden ist?

wenn Du zur Fahndung ausgeschrieben bist, dürfte es schwierig werden ....