Partner hat auf meinen Namen bestellt?
Mein Mann hat bei einem Versandhaus waren bestellt. Er hatte es Online über mein Konto gemacht.
Kann ich von dem Versandhaus verlangen, das mein Mann für die Entstandenen Kosten gerade stehen muss?
Würde von meinem Mann auch Schriftlich bekommen, das er die Bestellungen ohne mein Wissen tätigte, und die Verursachten Kosten übernimmt.
Kann ich da was Schriftlich an das Versandhaus Senden?
6 Antworten
Denkbar ist da einiges. Auch rechtlich möglich ist da einiges.
Wenn dein Mann aber weder das Geld hat noch über sein Konto die Waren kaufen konnte, dann hat das einen guten Grund: Bonitätsprobleme.
Insofern ist das, was er dann da gemacht hat, schlichtweg eine Straftat: Eingehungsbetrug nennt man das.
Du hast nun zwei Möglichkeiten: Entweder er soll die Suppe selber auslöffeln, dann wird das Versandhaus aber eventuell Strafanzeige gegen deinen Mann erstatten und dann habt ihr als Ehepaar den Salat.
Oder du bezahlst es und schützt alle deine Daten besser und holst dir das Geld von deinem Mann zurück. Daneben solltest du drauf hinwirken, dass deinem Mann der Kopf gewaschen wird. Wenn eine Krankheit zugrunde liegt (Kaufsucht o.ä.), dann sollte er mal an eine Therapie denken.
Er hat das Geld nicht, ist alles auf Raten.
das mußt du mit deinem Mann klären! Nicht mit dem Versandhaus! Er hat doch bestellt!
dann kläre das mit deinem Mann, notfalls vor Gericht.
Stornier es und gut, denn das Versandhaus kann Dich durchaus belangen, da Du Dein Konto nicht angemessen gegen solche Dinge geschützt hast. Du bist auf jeden Fall dabei und wirst auch im Zweifelsfall die Kosten tragen.
da Du Dein Konto nicht angemessen gegen solche Dinge geschützt hast
Ziemlich weit hergeholt.
Und selbst wenn: Das ist kein Grund für eine automatische Haftung.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen zu diesem Thema:
Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.
Ich denke also schon, dass es erst mal Probleme geben kann, und den Vorwurf muss er sich dann auch gefallen lassen, und es ist nicht "ziemlich weit hergeholt", sondern entspricht durchaus einer normalen Frage zu diesem Komplex. Und es wird ja auch noch gestattet sein, eine Meinung zu haben, die nicht gleich als absurd abgetan wird, das ist ein unschöner Wesenszug bei einigen GF Nutzern.
1) schon geklärt
2) ist noch genügend Zeit für einen Rücktritt vom KV?
Er hatte die Waren schon länger bestellt. Ich dachte alles über sein Konto. Aber da er über sein Konto keine Waren bekam, nahm er mein Konto des Versandhauses.
Ok - erst mal PASSWORT bei ALLEN Onlineversendern ändern.
2. ob Du dem Kauf widersprechen kannst .... das ist uA auch eine Frage der Fristen.
Er soll es auf sich übernehmen. Den Unsinn bezahle ich nicht.