Bei Vorstellungsgespräch bestätigen lassen, dass Firma Kosten für Fahrt nicht übernimmt?

5 Antworten

Normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet, Kosten für ein Vorstellungsgespräch zu übernehmen. Nur we nn er vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er keine Kosten übernimmt, bekommst du überhaupt etwas vom Arbeitsamt.

Seit den Zeiter der hohen Arbeitslosigkeit haben sich die Arbeitgeber aber weitgehend aus dieser GESETZLICHEN Verpflichtung zurück gezogen. Die Praxis zeigt, dass die Arbeitsämter also für die Arbeitgeber einspringen. Allerdings grundsätzlich nur, wenn man den Antrag stellt BEVOR man die Fahrt zum Vorstellungsgespräch antritt.

Beim Arbeitsamt bekommst du dafür einen fertigen Vordruck, den der Arbeitrgeber auch kennt.

thehealthyman 
Fragesteller
 15.06.2012, 12:44

Es sind ja lediglich 10 Euro Spritkosten. Kommt das nicht etwas komisch rüber, wenn ich da nach der Kostenübernahme für Fhrtkosten frage? Ich komme mir echt komisch dabei vor. Beim Kontakt mit dem Arbeitsamt wurde mir gesagt, ich müsse mir nur schrifltlich bestätigen lassen, dass die Firma die Kosten für die Anfahrt nicht übernimmt.

Ich weiß nicht ob ich am Ende des Vorstellungsgespräches höflich fragen soll "Ich wollte noch fragen, ob die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch von Ihnen getragen werden, oder ob sie mir bitte unterschreiben können, dass die Kosten nicht übernommen werden, so dass das Arbeitsamt die Kosten übernimmt."

ich kenne es auch so, dass dieses Formular vom Arbeitsamt dir vorher gegeben wird und der Arbeitgeber ausfüllt wenn das Vorstellungsgespräch beendet ist. Ich kenne keinen Arbeitgeber der begeistert davon ist, nach dem Gespräch noch die administrativen Aufgaben des Jobcenters zu erledigen. Ich denke du machst einen guten Eindruck, wenn du alles soweit vorformulierst, dass der AG nur noch die Uhrzeit von wann....bis wann eintragen muss, und unterschreiben muss

Also - der Weg ist folgender:

Bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch muss der Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung ausschließen, ansonsten hast Du Anspruch darauf (§ 670 BGB). Die Kosten kannst Du dann ggf. bei ihm einfordern, im Extremfall sogar einklagen.

Wenn er es abgelehnt hat: Vorher beim Amt einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme holen, dann bekommst Du die Fahrtkosten von dort. Da gibt es auch den Vordruck, den der AG nur noch mit Uhrzeit und Datum gegenzeichnen muss.

Anmerkung: Zu beachten ist, dass die jeweilige Partei nach ihren Richtlinien erstattet. Im ungünstigsten Fall (AG lehnt ab, Frist beim Amt versäumt) bleibt nur noch die -im Endeffekt geringere- Geltendmachung im Rahmen der Einkommensteuer (LStJA) beim Finanzamt.

Wenn Du den Job bekommst: Vergiss alles! :-)) Viel Erfolg wünscht: Nightstick

Wieso, sollten die deine Fahrtkosten übernehmen. Du bekommst Arbeitslosengeld und das vom Steuerzahler, also kannst du auch was dazu beitragen, daß du denen nicht mehr länger auf der Tasche liegst.

kevin1905  14.06.2012, 18:15

ALG I ist eine Versicherungsleistung, es wird nicht aus Steuergeldern finanziert. Der Arbeitslose hat Anspruch darauf durch Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung erworben.

alphonso  14.06.2012, 18:19

@notenblatt: weil das nunmal so geregelt ist. Und wer eine weitere Fahrt für ein Vorstellungsgespräch auf sich nimmt, zeigt ernstes Interesse an dem Job und tut das Wichtigste um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen. Das arbeitslosengeld hat man übrigens mal selbst in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Wusstest du das nicht??

wenn du die vorgefertigte Bestätigung gleich mitbringst, ist das völlig in Ordnung.