Parkett in Mietwohnung reparieren?

6 Antworten

nicht leicht zu beantworten. eine normale abnutzung von parkett- und anderen fußböden in einer mietwohnung berechtigt den vermieter beim auszug nicht, alles komplett auf kosten der kaution zu erneuern.

die miete beinhaltet zu einem großen teil auch diesen gebrauchsabhängigen verschleiß. aber ob solche abdrücke von schweren möblen dazugehören, könnte ggf. nur in einem gerichtlichen streit zu klären sein.

weiterhin muss geklärt werden, ob es ein detailliertes protokoll beim einzug gegeben hat, in dem der zustand oder ggf. vorschäden des parketts beschrieben sind. nur wenn es beim einzug komplett neu war, kann es zu deinen ungunsten renoviert werden.

oder du erkundigst dich bein einem mieterverein, die sollten erfahrungswerte über solche fragen haben.

Danke. Ja es gab ein Protokoll in dem festgehalten ist, dass es bereits einen großen Kratzer im Parkett gab. Muss ich im Mieterverein Mitglied sein um Hilfe zu bekommen, und wenn ja geht das kurzfristig?

@smarto2

keine ahnung, geh hin und frage doch einfach. 50 € mitgliedsbeitrag sind ggf. die bessere investition, als der komplette verlust der kaution.

Von einer normalen Abnutzung kann man hier nicht sprechen, da es als bekannt vorauszusetzen ist, daß Rollen mit harter, dünner Kante, besonders bei starker Last, tiefe Spuren im Parkett hinterlassen können, es sich damit um eine unsachgemäße Nutzung handelte (es hätte das Parkett geschützt werden müssen, was aber als Wissen vorausgesetzt werden darf). Sollte nun ein Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden sein und sich dadurch ein höherer Renovierungsaufwand als durch Vorschäden ergäbe (wenn man eine Mauer in einer Wohnung ohne Genehmigung entfernte, kann man auch nicht sagen, daß man für die Neuerrichtung der Mauer nichts zahlen müsse, da man die Wohnung mit von dieser Wand in einem kleinen Bereich abgefallenem Putz übernahm, was aber deiner Argumentation entspräche), kann durchaus auch der verursachende Mieter herangezogen werden, zumal grobe Fahrlässigkeit bis Eventualvorsatz im Raum steht.

Die Reparatur eines Parkettbodens ist nicht Sache und Aufgabe des Mieters. Hier liegt ein Schaden der Mietsache vor, die dem Vermieter zu melden ist.

Du kannst mit ihm absprechen, was er hier gedenkt zu tun und die für dich günstigste Variante wählen.

Evtl. wird hier deine Haftpflichversicherung helfen. Hierzu folgende Infos:

https://www.verti.de/blog/parkettboden-mietwohnung.jsp

Nicht abgedeckt sind dabei sogenannter Verschleißschaden. Kannst du also bei deiner Versicherung anfragen.

Ist das wirklich Parkett? Sieht ein wenig nach Laminatplanken aus. Sprich mit deinem Vermieter. Wenn du in der Reperaturpflicht stehst, wäre es gut zu wissen, was genau du da reparierst. Laminat abzuschleifen, ist eventuell keine so gute Idee. Da reicht es gegebenenfalls, die kaputten "Bretter" auszutauschen. Das ist zwar viel Arbeit, aber eventuell nicht ganz so teuer, falls noch irgendwo Ersatz aufzutreiben ist.

LG TE

Ja das kann auch gut Laminat sein, ich weiß es nicht. Woran erkenne ich das? Und wie bekomme ich die Farbe hin wenn ich die Elemente austausche?

@smarto2

Das ist kein Laminat, das ist Parkett. Derartige Dellen entstehen im Laminat nicht.

@smarto2

frag deinen Vermieter. Eventuell hat er noch Ersatz oder weiß, was er verlegt hat.

die Kratzer gehen nicht mehr unter normale Nutzung...

ja Parkett schleifen und lackieren ist eine teure Angelegenheit.

klär das mit deinem Vermieter aber wenn du Pech hast musst du da jetzt durch

Dabei handelt es sich nur um "Fertigparkett", also kein echtes (Vollholz-)Parkett, was auch bedeuten kann, daß die Spuren zu tief sind, um überhaupt noch sinnvoll schleifen zu können, was von der Dicke der Vollholzauflage abhängt.

Das ist keine normale Abnutzung sondern ein Schaden. Du bist als Mieter verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Dazu gehört natürlich auch das Parkett. Der Schaden hätte vermieden werden können, wenn du eine Matte oder einen dünnen Teppich unter den Fernsehschrank gelegt hättest. Insofern musst du wohl oder übel für die Reparatur aufkommen. Bitte nicht, wie hier vorgeschlagen, selbst Hand anlegen.