Mietwohnung „normale Abnutzung“ Türen/Fenster?

8 Antworten

Selbstverständluch zählen Wasserränder, Kugelschreiberkritzeleien, tiefe Kratzer oder Beschädigungen am Schließblech durch Aufhebeln nicht zu einem vertragsgemäßem Gebrauch oder üblicher Abnutzung.

Das sind Beschädigungen, die als Mangel von dir oder auf deine Kosten zu beheben sind.

Und wenn der Zustand nicht im Übergabeprotkoll als bereits vorhanden dokumentiert ist, haftest du für während der Mietzeit entstandene Schäden auch für Dritte.

kzmbwsk 
Fragesteller
 04.01.2020, 16:22

Ah super, Vielen Dank! Ich bin allerdings der Vermieter😄 aber umso besser! Danke dir

Es sind auf jeden Fall Schäden die mit normalen Abnutzungen nichts zu tun haben.

Wenn beim Auszug der Mieter ein Übergabeprotokoll gemacht wurde und das als Schaden vermerkt wurde müssen die Ex-Mieter das auch zahlen.

Sollte es das nicht geben,wird es schwer,denn es wurde wohl beim Einzug auch nicht gemacht und so können sie behaupten das es bereits beim Einzug schon so war.

Ich drücke die Daumen, ansonsten kann man grad bei Holz einiges selber reparieren.

Ich bin auch der Meinung, dass diese Schäden keine normale Abnutzung sind und deshalb vom Mieter behoben bzw. bezahlt werden müssen.

Der Hammer ist aber der ausgebrochene und notdürftig geflickte Türrahmen. Sowas passiert, wenn jemand die Tür eintritt bzw. sich mit Gewalt gegen die geschlossene Tür wirft.

Hatten wir (als Vermieter) auch schon mal und musste selbstverständlich der Mieter bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auch von mir: Von durch eine vertragsgemäße Nutzung entstandenen Schäden/Mängel kann man in Deinen Beispielen nicht sprechen. Das sind eindeutig Punkte, die dem Mieter (hier Behörde/Jugendamt ?) anzulasten sind.

Das sind alles Beschädigungen. Allerdings kann er das nicht vom NACHMIETER verlangen, wenn du die Wohnung mit Kugelschreiberkritzeleien übernommen hast dann kann er nicht bezahlen dass du das jetzt zahlst obwohl du das als der jetzige Mieter nicht warst. Er hat die Wohnung ja so zurückgenommen

kzmbwsk 
Fragesteller
 04.01.2020, 16:26

Also ich bin der Vermieter ( hab ich vergessen zu erwähnen) und die Wohnung war zuletzt an die Jugendeinrichtung vermietet. Also die haben das so hinterlassen. Jetzt haben wir das Mietverhältnis beendet und es sollen neue Mieter rein.