Paket wurde von Zoll eingezogen ?

7 Antworten

Ich kann mir das Zeug als Gartendünger in 25 kg Säcken bei Amazon bestellen und dir haben sie 2 kg beschlagnahmt, weil sie dich für einen Bombenbauer halten? Das kann ich ja fast nicht glauben.

Jan235J 
Fragesteller
 17.12.2019, 10:13

Zeig mal wie du das in 25kg Säcken kaufst? Zeig mir mal den Link

T3Fahrer  17.12.2019, 10:14

Naja es sind ja diverse Stoffe, die man womöglich zum Bombenbauen nutzen kann, in letzter Zeit deutlich reglementiert worden. Ich habe neulich schon irgendwo gelesen, dass du nicht mal mehr Aceton in etwas größeren Gebinden im Baumarkt bekommst… Ob das so stimmt, kann ich dir allerdings nicht sagen…

Jan235J 
Fragesteller
 17.12.2019, 10:19
@T3Fahrer

Es gibt so viele Legale Stoffe aus denen Sprengstoff hergestellt werden kann die aber um jemanden schaden zuzufügen in gewaltigen Mengen verarbeitet werden müssen

T3Fahrer  17.12.2019, 10:22
@Jan235J

Ja, aber ich meine mich dunkel an den oben genannten Stoff zu erinnern, der eben in solchen Listen auftaucht und jetzt halt reglementiert ist… Kriegst du das denn nicht auch hier zu Lande?

Jan235J 
Fragesteller
 17.12.2019, 10:25
@T3Fahrer

Ja kaliumnitrat ist einer der hauptsstoffe die eine starke Einschränkung bekommen haben. In Deutschland habe ich es jetzt nur in flüssiger Form mit anderen Zusätzen gefunden oder in reiner Form da aber nur für Schulen

Ja, wenn der Zoll es als gefährlich einstuft, dann dürfen die das leider einkassieren. Würde allerdings nochmal versuchen denen nachzuweisen wofür das genau ist.

Hi.

Du kannst der Beschlagnahme mit einer Frist von zwei Wochen widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgt, dann wird die Ware tatsächlich eingezogen.

Es kommt dann dazu, dass es gerichtlich überprüft wird. Wie das in einem solchen Fall genau ausgeht kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Weder kenne ich mit mit dem Stoff gut aus, noch mit der Gefährlichkeit, noch mit dem genauen Grund der Beschlagnahme. Es kann also durchaus sein, dass das Gericht auch gegen dich entscheidet.

In der Regel wird aber auch der Händler informiert. In jedem Fall musst du aber eine Rechtsmittelbelehrung erhalten haben. Da seht alles genau drauf. Wie schon gesagt, die Erfolgsaussichten kann ich in diesem Fall nicht beantworten.

Was den Händler betrifft, so muss man mal in den AGB gucken welches Recht überhaupt Anwendung findet, deutsches oder niederländisches Kaufrecht. Danach richtet sich dann auch ob du evtl. dein Geld zurück bekommen kannst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich fürchte, dass der Zoll so entscheiden kann. Grundsätzlich könnte es aber sein, dass der (vermutlich doch gewerbliche) Verkäufer dafür geradestehen muss. Wenn er einen Versand ins Ausland anbietet, muss er doch sichergehen, dass sein Produkt auch über den Zoll darf… Über diese Schiene würde ich das zumindest mal probieren, damit die Kosten nicht auf dir sitzen bleiben. Ob das natürlich funktioniert, kann ich dir auch nicht sagen… Aber an und für sich hat doch glaube ich der gewerblicher Verkäufer das Versandrisiko...

T3Fahrer