Pädophilie in Schrift?

6 Antworten

Das ist aber wirklich harter Tobak! Die kleine soll die Finger davon lassen!

Ich spare mir mal meine IP-Adresse auf so fragwürdigen Seiten zu hinterlassen...

Deine Cousine ist 13, also macht sie sich schonmal nicht starfbar.

Ansonsten verweise ich auf §184b Absatz 4 StGB:

"(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."

Jetzt ist die Frage was ist Besitz. Auch wenn es widerlich ist, darf man vermutlich so etwas im Internet lesen, es sei denn man speichert es irgendwie und sei es nur im Arbeitsspeicher (streitig!). Wer so Geschichten schreibt und sie veröfffentlicht, macht sich allerdings schon strafbar.

Besonders sollte auf "wirklichkeitsnahes Geschehen" geachtet werden. Es muss also nicht die Realität widergegeben werden, eine Geschichte reicht aus.

Bitterkraut  21.07.2014, 17:08

Eine erfundene Geschichte, in der Kinder mit Kindern(unter 14-jährige) erotische Erlebnisse haben, hat nix mit Kinderpronografie zu tun.

MezzoMixnix  21.07.2014, 17:41
@Bitterkraut

Erotik und Pornographie sind zwar fließend miteinander verbunden, aber dennoch was anderes, das ist korrekt.

Haglaz  21.07.2014, 19:09
Wer so Geschichten schreibt und sie veröfffentlicht, macht sich allerdings schon strafbar.

Das ist unter Abwägung mit der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG zu beurteilen, wobei es sich prima facie zum stumpfe pornographische Schilderungen ohne künstlerische Verarbeitung handelt - dazu interessant auch die Mutzenbacher-Entscheidung.

MezzoMixnix  25.07.2014, 18:48
@Haglaz

Da muss ich zustimmen. Je nach dem auf was für Plattformen sich so "Geschichten" befinden, ist die "Kunst" schnell verschwunden.

Nun mit 13 Jahren sollte sie sowas eigentlich grundsätzlich (noch) nicht lesen, egal wie alt die beteiligten oder akteure in der geschichte sind. Ich bin mir was die rechtslage angeht nicht ganz sicher, glaube aber, dass literarische Werke hier kein Problem darstellen, solange es sich nur um erfunde Personen handelt und nicht als reale wiedergabe gedacht ist. Ansonsten müsste Bücher/Filme wie "Lolita" ja auch verboten werden.

Nein, natürlich macht man sich beim Lesen von erfundenen Geschichten nicht strafbar, egal, was drinsteht. Es handelt sich ja nicht um pornografische Fotos oder Filme.

Kinder unter 14 können sich sowieso nicht strafbar machen und sie können auch nicht "pädophil" sein.

Durch das bloße Lesen macht man sich nicht strafbar.Allerdings schon recht harter Tobak für ne 13-Jährige...