Monika Mumm - Inkassobüro / coeo Vollstreckungsbescheid

4 Antworten

Ach. Die Dame "wird konkreter und schickt Dir jeden Monat 2 Briefe..."? :p

Also mal Klartext: seriöse Forderungsbeitreibung würde ganz anders aussehen. Wer endlos alberne Briefe schickt, der beweist damit, dass er selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit seiner albernen Forderung glaubt.

Bei einem wirklich bestehenden Anspruch wäre folgendes Vorgehen üblich: 2 Mahnungen, dann entweder Mahnbescheid oder sofort Zahlungsklage - und nicht monatelang alberne Papierschlachten.

Papier ist geduldig. Solange es außergerichtlich ist. Ein Anwalt ist keine Behörde. Der kann Dir überhaupt rein gar nichts - solange er nicht klagt und! auch noch den Prozess gewinnt. Um den Prozess zu gewinnen, müsste er dann aber beweisen, wann Du wie wo bei wem was bestellt hast, und wie Du über alle Kosten und Vertragskonditionen sowie über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest. Es ist nicht Deine Aufgabe, nachweisen zu müssen, dass Du nichts bestellt hast. Sondern derjenige, der fordert, muss den Beweis führen.

Tante Mumm hat ja offenbar schwere Bedenken, ob sie denn den Beweis führen kann, denn sonst hätte Frau Anwältin längst im Auftrag ihrer hochgeschätzten Mandantin Klage eingereicht. Will sie aber offenbar gar nicht.

Also: Gewäsch ignorieren, Papier ist geduldig. Es gibt für Dich auch überhaupt keine Rechtspflicht, darauf reagieren zu müssen.

Bei Mahnbescheid: Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht schicken.

Aber der Mahnbescheid kostet den Abzocker 32 Euro Gerichtsgebühr, die kriegt er auch nicht wieder, wenn Du dem Mahnbescheid widersprichst. Und genau deshalb sind echte Mahnbescheide bei Abzockversuchen sehr selten. Fast immer bleibt es bei Papier-Geschwalle. Das muss einen überhaupt nicht interessieren.

Es ist soweit, es ist ein Brief vom Mahngericht Berlin-Wedding gekommen. Ich habe diesen Widersprochen. Ist Frau Mumm schonmal den Weg bis zum Gericht weiter gegangen? ich finde nirgendwo einen ein Gerichtsurteil zu ClickandBuy und Frau Mumm. LG Pete

Wenn du einen Mahnbescheid bekommst, mußt du diesem widersprechen, sonst wird er rechtsgültig und dann vollstreckt.

Ich rate dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen!

So es geht beim Thema Monika Mumm weiter. Der nächste Brief ist da. Es ist nur eine Zeile geschrieben: Herr ***, bitte rufen Sie mich zwecks klärung an.

Das ist für mich sehr fragwürdig da auch noch anzurufen. Also es ist irgendwie unseriös wenn Sie was am Telefon mit mir klären will. Ich kann mir nur vorstellen, dass sie dann versuchen Druck auszuüben um den Betrag zu überweisen.

Ich werde da nicht anrufen, ich habe es lieber dem Richter etwas schriftliches vorzulegen.

Habt ihr noch andere Ideen?

LG Pete