Pachtvertrag nach Todesfall kündigen?

1 Antwort

Bezüglich der Kündigungsfristen gilt bei einem Landpachtvertrag § 594 a BGB.
Danach kann jeder Vertragspartner das Pachtverhältnis bis zum dritten
Werktag eines Pachtjahres für den Schluß des nächsten Pachtjahres
kündigen, wenn die Pachtzeit nicht bestimmt ist.