Darf der Verpächter ohne Grund kündigen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Pachtvertrag über 5 Jahre läuft, dann ist das erst mal so.

Eine vorhergehende Kündigung wäre nur aus wichtigem Grund möglich und denkbar. Also da wird die Dame wohl auf Granit beissen. So lange ihr die Pacht bezahlt und euren Pflichten als Pächter nachkommt, kann sich nach meiner Meinung die Dame ihre Kündigung irgendwo hin schieben.

Gegen das Verriegeln hilft wirklich nur eine einstweilige Verfügung. Dazu braucht ihr aber dann am besten einen Anwalt. Die Polizei wird da nicht viel machen.

Ab zum Anwalt.

Wenn im Vertrag nicht steht, dass der Vertrag einfach so aufgelöst werden kann, dann wird das auch nicht möglich sein.

Zudem bricht die Vermieterin in deine vier Wände ein und will deinem Ruf schädigen.

Demnach -> Ab zum Anwalt

Hier hilft nur ein Fachanwalt für Mietrecht, sonst begeht ihr nur Fehler, ein Anwalt muss euch die Sache wert sein.

Ein anwalt meint ich kann eine einstweilige verfügung erwirken

So sehe ich das auch und ich denke die bekommt ihr sogar sehr schnell.

Wenn dein Pachtvertrag okay. ...hol heute noch die Polizei. ...und anschließend : sofort und schnell eine KŪNDIGUNGSSCHUTZKLAGE einreichen bezueglich beider Angelegenheiten......( Stallpacht und Mietwohnung.....) okay. ...?

Auch wenn halb okay. ...Polizei  , dein Freund und Helfer. Holen.....Bitte!,,,,,....Ernst gemeint!     

Erstmal grosses Danke. Was ist eine Kündigungssvhutzklage?

@Ulalala16

"Fragen Sie Ihren Anwalt"     Mietrecht.....Wurde dir ja bereits in etwa beantwortet.....        ( mach!)

@barbarinaholba

Fuer Auskünfte aller Art. .(menschenskinder)..Ist die Polizei ein kompetenter Ansprechpartner auch bezüglich alles andere....Ruf doch mal an,!    Jetzt sogar... und jeder zeit.....Nur Mut!

@Ulalala16

Kündigungsschutzklagen gibt es nur im Arbeitsrecht:)

@Mistress321

Ein ""Wort" im richtigen Moment. .vollbringt Wunder/Ansporn für den, der grad in Hektik ist....