Pächterwechsel ohne Kentniss des Verpächters?
Hallo,
angenommen jemand verpachtet seinen Acker an einen Bauern A. Es existiert ein mündlicher Pachtvertrag bei dem vereinbart wurde, dass dieser jedes Jahr verlängert wird. Nun hört der Bauer aber auf und geht in den Ruhestand. Anstatt dies dem Verpächter mitzuteilen, übergibt er den Acker einem anderen Bauern (Bauer B). Der Verpächter erfährt erst ein Jahr später davon, dass sein Acker von einer fremden Person "gepachtet" wird. Bauer B will nun einen Pachtvertrag mit dem Verpächter abschließen.
Meine Frage lautet: Wenn der Verpächter nun aufgrund dieser Umstände keinen Pachtvertrag mit Bauer B abschließen möchte, kann Bauer B dennoch eine Kündigungsfrist geltend machen? Ich meine im Sinne von, dass er die quasi von Bauer A übernimmt...klingt komisch, aber ich hoffe ihr versteht, was ich meine.
Ich bedanke mich für eure Antworten!
2 Antworten
Da zwischen dem Verpächter und dem Bauern B kein Pachtvertrag existiert kann auch nicht mit Kündigungsfrist gekündigt werden.
Vertragspartner vom Verpächter ist immer noch Bauer A.
Also Weiterverpachtung wird in Standart Pachtverträgen ausgeschlossen. Egal
Ich meine er hatte nicht das Recht in weiter zu verpachten. Schaden ist dir in dem Sinne aber auch keiner entstanden. Ich meine du könntest beiden schreiben dass sie den Acker nicht mehr betreten sollen und zwar ab sofort. Schriftlich gibt es ja auch nichts. Also in der Praxis hast du die Trümpfe