Pachtvertrag nach Todesfall auflösen / kündigen

4 Antworten

ja, einfach so, wie die kündigung in dem vertag geregelt ist

nicht wohnraum, was auch die pacht von einem feld ist, ist viel viel viel einfacher zu kündigen, als eine wohnung

er kündigt mit frist und ist fertig damit, es gibt keine schutzrechte, die kündigung ist einfach wirksam

ist der Pachtvertrag schriftlich für eine bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so kann der Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit von keiner Seite vorher ordentlich (z.B. wegen Eigenbedarfs oder aufgrund mangelnden Interesses an der weiteren Nutzung der Halle) gekündigt werden, außer Sie hätten in dem Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das Pachtverhältnis endet dann durch Zeitablauf. Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie sich wirklich für eine so lange Zeitdauer an den Vertrag binden wollen. Sie sollten sich ggf. für bestimmte Fälle ausdrücklich ein vorzeitiges Kündigungsrecht einräumen lassen.

die ganze Anwort..im Link

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Pachtvertrag-Laufzeit-und-Erbe-__f25229.html

Dann lest euch den Pachtvertrag erst einmal genau durch, ob er auf langfrsitig auf bestimmte Zeit oder mit Kündigungsvorbehalt geschlossen wurde.

Denn grds. ist das "so einfach" nicht möglich, sich als Erbe übernommenen Vertragsverpflichtungen zu entledigen :-O

Stimmt ihr einer einvernehmlichen Aufhebung nicht zu, braucht es schon eine Kündigung aus "wichtigen Grund" gem. §§ 543, 581 (2) ff. BGB :-)

G imager761

Wenn der Erbe testamentarisch eingetragen ist, kann er damit machen was er will.