Kann Verpächter vom Pächter fordern, dass er für einen Nachfolgepächter einen neuen, vom Rechtsanwalt erarbeiteten Pachtvertrag vorlegt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt wird die Dame nicht herum kommen. Ich habe dieses Gesetz nur kurz überflogen.

Ist nach diesem Gesetz der Vertrag von 1997 überhaupt wirksam, auch wenn er von 2 Seiten unterschrieben wurde? Keine Ahnung. Für mein Verständnis hätte 1997 ein wirksamer Vertrag nur nach Erbbaurechtsgesetz abgeschlossen werden können und kein Pachtvertrag. Existiert doch ein wirksamer Pachtvertrag ist das Haus dann bereits Eigentum des Grundstückseigentümer?

Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Es zählt nur, was im Grundbuch oder im Baulastverzeichnis eingetragen ist.

Auf die Forderung des Grundsuckseigentümers würde ich auf jeden Fall nicht eingehen. Allerdings würde ich mich rechtlich absichern, ob ich dieses Haus überhaupt wirksam verkaufen kann.

Ich sehe das auch so. In jedem Fall ist Rechtsberatung erforderlich, weil Thema zu kompliziert ist. Ist aber von Vorteil, wenn man dann die richtigen Fragen stellt.

@kabbes69

Danke sehr.

der neue vertrag gilt, er kann doch davon nicht einfach nichts mehr wissen wollen

oder gibt es dazu keine unterlagen?

Er kann, wie er meint. Beruft sich auf das o. g. Schuldrechtsanpassungsgesetz. Der Vertrag liegt schriftlich vor. Vertrag von 1979 liegt auch vor und betrifft zwei untereinanderliegende Bungalows und Vertragspartner war damals Gemeinde.

@1943Erwin

eigentlich gilt der neue vertrag, wenn 2 menschen das so wollen, dass der neue gilt und der alte nicht