Erbschaftsvollmachten eingereicht bei der Bank eingereicht. Was passiert danach?

3 Antworten

Warum fragt ihr das nicht bei der Bank? Das Wort Erbschaftsvollmacht kenne ich nur aus dem Zusammenhang, dass der Kontoinhaber hier bereits für den Todesfall eine Bezugsperson ermächtigt die Konten aufzulösen. Das passt hier gerade nicht. Hatte der Verstorbene keine solche Vollmacht benötigt ihr meines Wissens einen Erbschein bzw. das Testament als Nachweis gegenüber der Bank. Ist das bereits erledigt bzw. du meinst das und jeder von euch hat der Bank eine Kontonummer mitgeteilt, wird jedem sein Anteil nach Abzug von evtl noch ausstehenden Verbindlichkeiten ausgezahlt. Da aber hier mW auch noch das Finanzamt informiert werden muss, kann das vielleicht noch etwas dauern. 

Eine Erbschaftsvollmacht ist eine Vollmacht, die die Erben einer Person erteilen, damit sie nicht für jede Entscheidung und Unterschrift alle miteinander antanzen müssen. Einen Termin, der für 7 Erben gleichzeitig passt, ist schwierig umzusetzen.

Die Bank macht da nichts von sich aus.

Wenn das Testament eindeutig ist und ihr alle einig seid, sollte sinnvollerweise eine Person von allen gemeinsam bestimmt werden, die das Erbe dem Testament entsprechend verteilt/aufteilt.

Diese muss dann von allen dazu bevollmächtigt werden und kann dann für alle, auch gegenüber der Bank auftreten.

Ist es komplizierter, solltet ihr euch unterstützen lassen. Lies mal hier:

http://www.finanztip.de/erbengemeinschaft-aufteilung/

Das liegt an der Bank. Wir wissen nicht, wie umfangreich die ERbschaft ist.

Frage dort nach.