Haushaltsauflösung schon vor der Testamenteroffnung durch Erben möglich?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich erfolgt das Erbe mit den Erbfall = Tod des Erblassers. Insoweit können sie den Haushalt auflösen. Das Problem ist auch, das sich die Testamentseröffnung hinziehen kann und für die Wohnung natürlich weiter Miete anfällt. Es empfielt sich aber dringend das Ganze zu protokolieren. Sprich ein Inventar über die Gegenstände und deren Verbleib anzulegen. Falls Sie nämlich doch nicht Erbe sein sollten, wäre dem eigentlichen Erben Rechnenschaft über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände abzulegen.

Sinnvoll ist auch die ausgiebige Verwendung einer Digitalkammera und das hinzuziehen von Zeugen, welche auf den Protokoll unterzeichnen sollen.

Beachten sie, das auch die Wohnung des Verstroben gekündigt werden muß, sonst läuft der Mietvertrag weiter.

du bist der alleinige erbe?? ich würde die frist abwarten. man weiß nie was da noch kommen kann.

Hallo Mausella, mein Rat: bevor das Testament eröffnet wurde, solltest Du nicht den Haushalt des Verstorbenen auflösen, denn man weiß ja nie.