Wer kommt für das Darlehen im Todesfall auf?

7 Antworten

Wenn der 2. Darlehensnehmer identisch mit dem Erben ist, dann war das Auschlagen evtl nicht die klügste Entscheidung.

Die Darlehensnehmer haften zunächst mal gemeinsam. Fällt nun einer raus, egal ob nun durch Tod oder durch mangelndes Einkommen haftet der Andere komplett. Laufen die Schulden auf, betreibt der Gläubiger entsprechende Maßnahmen.

Im Fall des Todes treten die Erben in den Darlehensvertrag ein. Schlagen alle Erben aus und es kommt zur Erbschaft des Landes: haftet der lebende Darlehensnehmer wieder allein.

Wird noch ein Erbe ermittelt und dieser nimmt an, kommt es auf dessen weiteres Verhalten an.

Es haften der zweite Darlehensnehmer und die Erben des Verstorbenen

Helena1996417 
Fragesteller
 20.10.2018, 11:10

Aber wieso müssen beide haften?

SaVer79  20.10.2018, 11:12

Der zweite Darlehensnehmer haftet, weil er ja von Anfang an selber fürs die Rückzahlung gehaftet hat

Die Erben treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein

Unklare Frage.

2 Personen stehen im Darlehensvertrag. Die eine verstarb. Dann haften ihre Erben. Sollten alle deren potenziellen Erben das Erbe ausschlagen, bekommst Du von dieser Seite nichts.

Was ist mit der lebendigen Person des Darlehenvertrages? Sie haftet auf jeden Fall.

Helena1996417 
Fragesteller
 20.10.2018, 11:14

Die lebende Person ist vom Erbe ausgetreten

Shiranam  20.10.2018, 12:58
@Helena1996417

Verstehe ich nicht.

Sie hat doch den Vertrag selbst unterschrieben und ist damit selbst Darlehnsnehmer. Sie lebt und kann nicht von ihrem selbst unterschriebenem Vertrag zurücktreten.

Ob sie zusätzlich irgendetwas erbt oder nicht, hat auf das separate Darlehnsvertragsverhältnis keinen Einfluss.

Sie hat den Darlehensvertrag ja nicht geerbt. Darum ist es völlig egal, ob sie irgendein Erbe ausschlägt.

die zweite Person .. dafür hat man zwei Schuldner ....

die person im vertrag und die erben der anderen