Wann kann ich nach Todesfall den Haushalt auflösen?
Hallo, wann kann ich den Haushalt meiner verstorbenen Mutter auflösen? Wir Kinder sind lt. Testament die einzigsten Erben. Es gibt noch einen Pflichtteilsberechtigten, der auch nach schriftlicher Aufforderung seine persönlichen Sachen nicht aus dem Haus räumt. Kann ich einfach machen, oder muss ich auf den Erbschein warten, (die Ausstellung eines solchen dauert hier bei uns mehrere Wochen) da wir wegen dem Haus sowieso einen brauchen. Wenn ich jetzt schon anfange, kann mir da jemand etwas, weil ja Dinge dabei sind, die nicht in den Nachlass fallen (hauptsächlich Kleider, Bücher usw.)
6 Antworten
Hallo, zuerst mal mein Beileid zum Tod deiner Mutter. Du solltest auf den Erbschein warten befor du das Haus ausräumst, sicher ist sicher. Die Kleidung und Bücher kannst du z. B. sozialen Einrichtungen spenden. Alles Gute und schöne Weihnachten.
Zuerst den Erbschein abwarten, dann bist du auf der sicheren Seite
dafür gibt es keine regeln, das macht man aber nicht vor der beerdigung. ist das eine mietwohung oder eigentum? erben können anstelle des verstorbenen einen mietvertrag weiterführen, ansonsten endet er mit dem tod des mieters. üblicherweise zahlt man solange aus dem nachlass die miete weiter, bis sie geräumt ist und an den vermieter übergeben werden kann.
setze dem pflichtteil-berechtigten ultimativ eine schriftliche frist, um seine sachen abzuholen. drohe an, dass du sie nach erfolglosem ablauf der frist unter anrechnung auf seinen pflichtteil einlagern lassen wirst.
Die Beerdigung war schon vor 6 Wochen, es ist ein Haus, es war alleinige das Eigentum unserer Mutter mit unserem schon lang verstorbenen Vater.
Fang doch mit den Sachen die nicht dem anderen gehören an.
Wenn er sich nicht meldet setze eine Frist, danach räumst du aus und entsorgst. Vorher von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Da hast Du ein Problem, denn Du darfst seine Sachen (wieso hat er die eigentlich im Haus?) nicht so einfach entsorgen.
Setze ihm eine Frist mit der Androhung, dass danach alles auf seine Kosten eingelagert wird. Mit dem Erbschein /dem Erbe hat das nichts zu tun,.