Otto Sammelmitbesteller? Bin ich aber nicht?

5 Antworten

Das ist dann schon Betrug und Du solltest ganz dringend zur Polizei und den Fall schildern. Es war natürlich ein Fehler, dass Du hier zugestimmt hattest, allerdings war das ja von dem Otto-Sammelbesteller so gewollt. Grundsätzlich könnte er bei DHL oder aber dem Paketzusteller angeben, dass Du seine Pakete annehmen kannst, dazu muss man aber nicht die Lieferadresse ändern.

Er hat garantiert nicht nur Dich als Lieferadresse, sondern auch noch als Rechnungsadresse angegeben.

Im deutschen Zivilrecht gibt es eine ganz einfache Formel: Wer behauptet, der muss beweisen. Wenn Otto behauptet, du hättest bestellt, so muss Otto das auch beweisen. Otto muss dir beweisen, dass du was bestellt hast nicht umgekehrt.

Auch die Annahme von Pakete (also mit Unterschrift) ist kein Beweis, dass du der Besteller bist. Es handelt sich viel mehr um unbestellte Ware und daraus ergibt sich keine Kaufverpflichtung (241a BGB).

AnglerAut  19.12.2017, 09:06

Der Fragesteller hat zugestimmt, die Bestellung auf seinen Namen laufen zu lassen und hat die Annahme quittiert, das ist weit weg von einem 241a BGB ...

rabeldibabel 
Fragesteller
 19.12.2017, 09:11
@AnglerAut

Nein. Ich habe zugestimmt das die Ware zu mir geliefert werden kann. Die Lieferadresse ist meine. Der Empfänger ist aber der eigentliche Besteller. So wurde mir das von Otto per Kopie des Lieferscheins auch bestätigt.

Jewi14  19.12.2017, 09:29
@AnglerAut

Lesen heißt lösen!!! Der FS hat zugestimmt, dass er für den Nachbarn die Pakete annimmt, nicht dass er sie bestellt!

mepeisen  19.12.2017, 18:50

Das ist grundsätzlich zwar richtig. Aber wer namentlich in der Bestellung auftaucht und auch noch die Waren entgegen nimmt, der hat erst mal Beweise gegen sich, die er entkräften muss.

Wenn der Sammelbesteller alles abstreitet und es keine Zeugen gibt, kann das ganz blöd ausgehen.

Ich würde sagen du bist Opfer eines Betrugs geworden. Du hast zwar keinen Vertrag mit Otto schuldest aber dennoch die Ware. Wenn du sie zurückgeben kannst kannst du das tun (vermute aber du hast sie schon weitergegeben), ansonsten schuldet dir der andere das Geld was du zivilrechtlich einklagen müsstest (ich wette wird nix bei rum kommen außer kosten). Falls sich aber dabei rausstellt dass der hoch verschuldet ist (würde drauf wetten) kannst du noch Strafanzeige stellen da damit der Vorsatz begründet sein dürfte. Dein Geld bekommst du damit aber auch nicht zurück. Viel Glück.

p.s. ich nehme an du hast mit dem der die Bestellung zu dir geschickt hast schon erfolglos geredet.

Hast du die Pakete noch? Dann schick sie zurück. Ansonsten ist soweit ich das weiß die lieferadresse nicht die rechnungsadresse (ausser er hat es so angegeben) wenn das so wäre und du ihm die wäre bereits gegeben hast könnte es eventuell schwierig für dich werden.

Die meinten aber nur ich solle Rücksprache mit "meinem" Sammelbesteller halten.

Und, hast du?

rabeldibabel 
Fragesteller
 19.12.2017, 09:12

Ja. Aber es ist kein reden mit ihm.

Zakalwe  19.12.2017, 09:19
@rabeldibabel

Inwiefern? Klare Ansage: Die Bezahlung regeln oder es erfolgt Anzeige.

mepeisen  19.12.2017, 18:54

Stimme zu. Geh zur Polizei und zeige den Besteller an. Sobald die Strafanzeige gemacht wurde, schreibst du dem Versandhändler "Werter Versandhändler. Ich habe nicht bestellt, ich bin kein Sammelbesteller. Offenkundig ist hier ein Betrüger am Werk. Ich habe die Strafanzeige bei der Polizeidienststelle ABC getätigt, Aktenzeichen ABC. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich gerne auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzu ziehen und mit der Abwehr der Forderung beauftragen."

Warum Strafanzeige? Weil das, was der da gemacht hat, Betrug ist. Er hat hier den Händler und dich getäuscht und offenkundig wollte er das alles deswegen tricksen, weil er selbst kein Geld mehr hat oder sonst nicht bezahlen wollte. Er hat dann offenbar Falschangaben gemacht, dich als Sammelbestellerin o.ä. angegeben und mich würde nicht wundern, wenn er den Versandhändler belogen hat. Also dort beispielsweise behauptet hat, dir das Geld längst gegeben zu haben.