Anzeige wegen Online-Bestellung auf Namen anderer?

3 Antworten

Es dürfte sich um Eingehungsbetrug handeln, ja. Die Frau wird wissen, warum sie das tat, vermutlich weil sie selbst bereits viele Schulden hatte und deswegen die Bonität im Keller war.

Wichtig: Das eine (Anzeige und Strafrecht) hat mit dem anderen (Wer bezahlt das und Zivilrecht) nicht wirklich etwas zu tun. Eine Anzeige löst das Problem nicht und genauso wenig muss man die Frau anzeigen, wenn man die Forderungen abwehren will.

Das Problem hier wird sein, vernünftig zu argumentieren. Dass es wirklich die Frau war und nicht beispielsweise der Mann, der ja ebenfalls unter der Lieferadresse wohnte... Eine Anzeige und dortige Ermittlungsergebnisse dürften die Argumentation deutlich erleichtern. Deswegen: Ja, die Anzeige ist sinnvoll, aber nur um sagen zu können "Hey, als wir das erfahren haben, haben wir auch sofort Anzeige erstattet. Liebes Inkasso: Wendet euch an die Staatsanwaltschaft bzw. die Frau und lasst uns in Ruhe."

Manchmal hört das dann auch auf, manchmal nicht. Ihr müsst unterscheiden, wie weit die Forderungen sind. Hat die Frau auch Gerichtsbriefe abgefangen, gibt es also bereits Titel (Urteile/ Vollstreckungsbescheide)? Dagegen kann man sich wegen der falschen Adresse ggf. wehren. Allerdings nur bis zu 2 Wochen nachdem man das Urteil oder den VB in Kopie zu Gesicht bekommen hat.

Auch unterscheiden muss man, dass sich die Eltern ggf. gut wehren können, da sie da nicht gewohnt haben, der Sohn bzw. Mann aber nur bedingt, denn man kann ihm eventuell unterstellen, dass er das gemacht hat. Deswegen: Wenn es vor Gericht geht, wäre ein Anwalt nicht schlecht.

Nun ja argumentieren kann mann die sache schon ganz gut. Der sohn ist in dauer nachtschicht am arbeiten und in den ermittlungen würde sich natürlich feststellen wer die pakete entgegengenommen hat beim zusteller.
Gut soweit ich weiss haben die eltern privatinsolvenz beantragt und diese angelegenheiten mit dazu gepackt. Aber trotzdem betrug ist betrug. Warum die eltern so lange auf eine anzeige warteten liegt an der enkeling sicherlich den eine tochter nicht mal 2 jahre alt ist lebt mit ihr. Aber der sohn wird bald so oder so das alleinige sorgerecht beantragen vielleicht mit glück und guten argumenten wird er es schaffen.

Die bestellungen liegen ca vllt ein jahr zurück aber die trennung ca 8 monate. Ja der sohn hat auch an der adresse gewohnt aber er sagt das er nachts arbeiten war und die pakete nie gesehen hat. Sogar aus welcher email adresse bestellt wurde würde rauskommen. Der sohn hat zwar alle emeils kontrolliert aber die angelegenheiten wurden bereits gelöscht. Experten könnten dies rückwirkend schaffen.

@Trucker87

Der sohn ist in dauer nachtschicht am arbeiten

Was hat das mit möglichen Bestellungen zu tun? Vielleicht hat der Mann das zusammen mit der Frau ausgeheckt und nun will er nachtreten, weil er sich gekränkt fühlt aufgrund der Trennung?

Nicht falsch verstehen, ich kenne die beiden logischerweise nicht. Das soll nur mal ein Vorgeschmack sein, wie der Gläubiger argumentieren könnte. Es ist nicht immer alles so eindeutig, wie man sich das vielleicht wünscht.

Im entdefekt bestellt der mann kein frauen parfüm und damen bekleidung. Auch wenn der mann darüber im wissen sein sollte spricht alles gegen die frau trotzallem. Die emailverläufe bzw auch paketannahme hat die frau unterschrieben. Ich denke der kollege oder die eltern hätten chance wegen betrug dies mit einer anzeige durchzusetzen

@Trucker87

Wie gesagt: Es mag sein. Ich wollte auch nicht davon abraten, Anzeige zu erstellen. Im Gegenteil. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es kein Selbstläufer wird für den Mann, die Forderungen ganz abzuwehren.

Die Eltern haben "leichtes Spiel", da die Adresse nicht stimmt und niemand denen nachweisen kann, dass sie die Bestellung aufgegeben oder die Waren angenommen haben.

Ob der Mann aus der Nummer raus kommt, hängt vielleicht auch davon ab, wie geständig die Ex ist und ob sie das nicht nur einmal gemacht hat, sondern auch früher schon. Ob sie das gemacht hat, weil sie massive Geldsorgen hatte, die sie auch vor dem Mann verheimlicht hat etc. pp.

Der Wichtigste Punkt ist: Das eine (Anzeige) ist Strafrecht. Das andere (Forderungsabwehr) ist Zivilrecht. Die Anzeige und eine Verurteilung der Ex macht die Argumentation im Zivilrecht leichter. Aber die Anzeige garantiert nicht, dass man die Sachen abgewehrt bekommt. Deswegen immer beides im Auge behalten.

Mir ist bekannt das man bei douglas sofort bezahlen muss

In diesen Fall muss man wirklich einen Anwalt einschalten. Es wird nur die abweichende Adresse angemahnt

Anscheinend wurde auf rechnung oder rate bestellt

jo auf den kosten würde ich nicht gerne sitzen bleiben.

Um welche kosten handelt es sich hier

@Trucker87

Naja irgendwer wird das irgendwann alles bezahlen dürfen