Wie auf den Brief vom Anwalt reagieren?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf keinen Fall noch einmal zahlen. Wenn du Lust dazu hast, würde ich denen noch einmal einen Brief schreiben, in dem du alles erklärst und darauf hinweisen, dass sich die Sache für dich erledigt hat und sie sich bei weiteren Fragen direkt an ihren Auftraggeber wenden sollen. Anschließend würde ich gar nicht mehr reagieren.

Diese Inkassobüros verdienen nur an diesen, an sie abgetretenen Forderungen und es interessiert sie gar nicht, was für ein Hintergrund die Forderung hat. Dementsprechend mahnen sie ohne Unterlass und gehen überhaupt nicht auf Schreiben ein - meiner Meinung nach lesen sie die überhaupt nicht.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem, das sich erst erledigt hat, nachdem ein Mahnbescheid kam und ich gegen diesen Widerspruch eingelgt habe. Anschließend wurde mir nochmal mit einem Gerichtstermin gedroht und dann kam nie wieder was. Ich wusste damals, dass ich im Recht bin und hab irgendwann gar nicht mehr auf die Schreiben reagiert - hab's darauf ankommen lassen.

Meine Vermutung ist die, dass sie den Sachverhalt erst prüfen, wenn es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde und das ganze mit höheren Kosten verbunden ist. Auf jeden Fall hatte sich die Sache damit dann erledigt.

Es bringt auch nichts, ewig mit denen hin und her zu schreiben, da sie ja wirklich nicht reagieren.

Versuch dein Glück ein letztes mal und dann lass es bleiben. Sollte ein Mahnbescheid kommen, sofort Widerspruch einlegen und dann abwarten - ich glaube so fährst du am Besten.

Es fiel mir wirklich schwer mich für die hilfreichste Antwort zu entscheiden, da ich hier wirklich viele tolle Antworten bekommen habe. Also Danke an alle für die Mühe die ihr euch gegeben habt.

Rufe bei denen an und versuche mit freundlichen Worten deine Mahnung zu stornieren.

DH! Genau so ist es.

Hallo Schlumpffan,

bis zur Hälfte deines Textes dachte ich noch: "Jau typisch, sich erst nicht kümmern und dann beschweren, wenn Sanktionen folgen"

Aber da ich ja jeden Text zu Ende lese, habe ich meine Ansicht korrigiert.

Ich unterstelle jetzt natürlich, dass deine Schilderung "wahr" ist, also den Tatsachen entspricht. Danach hast du die Angelegenheit mit deinem Vertragspartner eindeutig geklärt. Allerdings kann man als Außenstehender schwer einordnen, ob die zeitliche Abfolge der einzelnen Handlungen das Tätigwerden des Inkassounternehmens noch rechtfertigte.

Deren Gebühren musst du unter Umständen bezahlen.

Keinesfalls bezahlen musst du den Anwalt, der -deiner Schilderung nach- eindeutig erst tätig wurde, nachdem die Angelegenheit definitiv erledigt war.

Die Inkassounternehmen sind ja bekannt dafür, dass sie mit zweifelhaften Automatismen -völlig unnötig- noch nen Anwalt hinterher schieben. Die armen Anwälte müssen ja auch von irgendwas leben - und wenn es eben unlautere Geschäfte sind.

Also keinesfalls den Anwalt bezahlen.

Aber bitte keinesfalls dem Rat eines der hier verewigten User folgen und noch mit irgendjemandem telefonieren. In solch fragwürdigen Angelegenheiten kriegt man telefonisch n i e !!!! etwas zur Zufriedenheit geregelt. Das erzeugt nur Missverständnisse und eine neverending story, die am Ende auch noch kostet.

Deiner ausführlichen persönlichen Befassung mit der Angelegenheit muss man leider entnehmen, dass du vermutlich nicht rechtsschutzversichert bist.

Sonst würde ich dir raten, ebenfalls zu nem Anwalt zu gehen und die Sache regeln zu lassen. Dann hättest du schnell Ruhe.

Aber ohne Rechtsschutzversicherung kostet der Anwalt ja auch wieder und das lohnt sich aus dener Sicht nun auch wieder nicht.

Wie oben gesagt, ist es nur schwer zu beurteilen, ob du evtl. das Inkassounternehmen für's erste Tätigwerden bezahlen musst.

Gruß hotteb

Ja ist wirklich so passiert;-) Möchte ja schließlich nen Rat von euch da wäre es ja dumm etwas zu beschönigen.

@Schlumpffan

Hallo Schlumpffan,

ist ja ok. Ich glaubs dir ja. Wenn ich dir nicht geglaubt hätte, hätte ich gar nicht geantwortet.

Aber noch ne Anmerkung zur Frage der Glaubwürdigkeit.

Ich weiß ja nicht -hab dein Profil noch nicht angesehen- in welchen Themengebieten du dich vornehmlich "tummelst". Aber man ist hier nicht selten mit Fragen oder Kommentaren konfrontiert, bei denen man mehr als erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellungen hat, weil hier einfach zu oft unglaubliche Behauptungen/Darstellungen erscheinen.

Deshalb erwähne ich hin und wieder in einzhelnen Texten, "dass ich den Wahrheitsgehalt der Angaben mal unterstelle".

Hast du dich schon entschieden, wie du mit der Angelegenheit weiter umgehen willst ?????????

Gruß und viel Erfolg, hotteb

@Hotteb

Also anrufen werde ich nicht. Erst mal telefoniere ich ungerne mit so Leuten und zweitens hat man da ja auch nie einen Beleg.

Ich werde dem Anwalt schreiben (ja du hast Recht ich habe keine Rechtsschutzversicherung) und seine Forderung zurückweisen. Auch aufgrund der fehlenden Originalvollmacht. (Die passenden § habe ich mir rausgesucht)

Mein Verdacht ist nämlich das die einfach vom Inkassounternehmen beauftragt worden sind, denn warum sollte der Anbieter jetzt, nachdem mir ja schon lange bestätigt wurde das das Geld da ist, einen Anwalt einschalten. (Brief kam ja heute, Zahlung ging am 01.07 raus)

Und ich schreibe ihm natürlich auch das die Forderung schon beglichen ist.

Mit dem Inkassounternehmen warte ich wohl erst mal ab. Nach meinem Schreiben haben die sich ja nicht gemeldet.

Und dann erst mal schauen was ich noch für nette Briefe bekomme;-)

@Schlumpffan

Die WERDEN sich auf dein Schreiben auch nicht melden,. Warum sollten sie?

Diese ganze Schreiberei ist überflüssig. Ein Anruf und die Sache ist geklärt.

Aber macht doch was ihr wollt. Nur beschwert euch dann später nicht.

@Reling

Ja aber das Problem ist ja (ganz abgesehen davon das ich solche Telefonate ungerne führe) das ich ja das Telefonat und den Inhalt nicht belegen kann. Selbst wenn ich anrufe und die würden sagen das die Forderung hinfällig ist, können die ja nachher behaupten sie wissen von nichts. Wenn ich einen Brief schreibe, kann ich belegen das ich ihn dahin geschickt habe. Und wenn die mir antworten habe ich es schriftlich.

Rufe bei der Inkassofirma an.

Dann erkläre ganz genau, wie der Verlauf der Angelegenheit ist. Die Korrespondenz geht in solchen Fällen von einem zum anderen, da kann es schnell zu Lücken kommen.

Bei der Inkassofirma kennt man das durchaus und sofern es eine seriöse Firma ist (wovon ich mal ausgehen will), wird man das nachdem du die Sache vernünftig und nachvollziehbar vorgebracht hast, hoffentlich dann rasch und ohne weitere Konsequenzen für dich einstellen. Nur - rufe da an. Denn in einem Gespräch kann man das am besten klären.

Ich glaube nicht, das man das mit einem Inkassounternehmen klären kann. Die interessiert das herzlich wenig. Klär das schriftlich mit demjenigen der die Forderung erhoben hat

@Maximilian112

Die Angelegenheit ist beim Inkassobüro, die ursprüngliche Firma hat mit der Forderung nichts mehr zu tun.

@Reling

Heute kam ja der Bief vom Anwalt. Also hat ja, glaube ich, das Inkassounternehmen auch nichts mehr damit zu tun. Oder muss ich mich jetzt mit beiden streiten?

@Schlumpffan

Ruf doch mal beim Inkassobüro an. Mach das doch einfach!

Und du brauchst dich GAR NICHT zu streiten. Wenn das ein seriöses Inkassobüro ist, wird man dort selbst daran interessiert sein, den Fall vernünftig und korrekt zu klären.

Kannst auch gerne in der Anwaltskanzlei anrufen, aber vermutlich wird man dir dort ebenfalls nahelegen, beim Inkassobüro anzurufen.

@Reling

das wäre nur der Fall, wenn die Forderung abgetreten worden ist. Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Der Rechtsanwalt schreibt ja wessen rechtliche Interessen er vertritt. Da sieht man dann, wer ihn beauftragt hat. Es ist aber so, dass man sich an den Anwalt wenden muss und nicht an den Gläubiger selbst, da der Anwalt Prozessbevollmächtigt ist!

Nein ! Nicht anrufen !

@rainerendres

Aha. Toller Kommentar.

Man merkt jedenfalls immer wieder, dass hier Leute antworten und kommentieren, die von der Sache über die sie schreiben, keine Ahnung haben.

Leute - haltet doch einfach die Klappe anstatt Märchen zu erzählen. Danke.

Ich schreibe hier zum Thema aus beruflicher Erfahrung.

@Reling

@Reling,

deine Kommentare zeigen, welch unerschöpflichen -und so wahnsinnig hilfreichen- Erfahrungsschatz du hier weiter gibtst. Allein die Art und Weise, in der du dich artikulierst, macht deutlich, wes geistes Kind du bist.

Inkassobüros haben -und das ist sicher kein Zufall- weit überwiegend das Image, Menschen mit äußerst rabiaten Methoden in rechtliche höchst zweifelhaften Angelegenheiten massiv unter Druck zu setzen.

Damot will ich nicht pauschal behaupten, dass alle Inkassounternehmen unseriös sind. Aber viele sind's nunmal. Und das sind Tatsachen, die man in den Berichten der Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen, die zweifellos saubere Arbeit leisten, überall dokumentiert sieht.

Wo du deine berufliche Erfahrung gesammelt hast interessiert hier glaube ich niemanden.

Dein -in aggressivem Tonfall und Wortlaut- (Zitat:"Leute haltet doch einfach die Klappe anstatt Märchen zu erzählen") vorgetragener "Kommentar" mit dem "Rat" das Problem mit dem Inkassounternehmen "mit einem Anruf" zu erledigen ist jedenfalls nach aller Erfahrung vollkommen unbrauchbar. Wie ich bereits festgestellt habe und der Fragesteller "Schlumpffan" selbst zutreffend meint, haben Telefonate im nachhinein überhaupt keine Beweiskraft. Nicht nur, dass bestritten werden kann, dass du überhaupt mit denen gesprochen hast, kann dir darüber hinaus auch das Ergebnis (Inhalt) des Telefonates in widersprechender Form entgegen gehalten werden.

Was bitteschön hast du dann erreicht ??????????? Das Einzige, was du damit erreichst ist, dass sich unter Umständen durch weiteren Zeitverzug, die Situation zu Lasten des Betroffenen noch mehr zugespitzt hat und noch teurer geworden ist.

Nein nein !!!! das Gegenteil ist der Fall !!!! Aus aller Erfahrung ist dringend davon abzuraten, solche Probleme telefonisch zu lösen versuchen.

Ein kurzes, punktgenaues Schreiben, indem man die Fakten und seine Position klar zum Ausdruck bringt, per Einschreiben/Rückschein versandt, ist der einzige - vor allem beweisbare - Weg mit dem Inkassounternehmen umzugehen.

Das schlechte Image der Inkassounternehmen kommt nicht von ungefähr. Und welches von denen seriös oder unseriös arbeitet, weiss man erst, wenn man die Konsequenzen des Vorgangs erlebt. Nur dann ist es in der Regel schon wieder um die Summe "X" teurer geworden. Eine teure Erfahrung, die zudem auch nicht weiterhilft.

hotteb

@Hotteb

Das schlechte Image von Inkassobüros kommt wohl daher, dass sich in den Internetforen genau diejenigen beschweren, die ihre Rechnungen nicht bezahlen.

@Reling

Nun ja man kann schon diesen Eindruck gewinnen wenn man so die Fragen liest. Ich denke aber auch, dass gerade hier immer die gleichen Inkassounternehmen an den Pranger gestellt werden. Somit wäre doch widerlegt, dass hier eine ganze Branche unlauter arbeitet.

Es gibt ca. 1200 Inkassounternehmen und Inkassobüros. In diesem Forum werden aber in der Regel nur die großen sowie die die von vorneherein keine zugelassenen Inkassounternehmen oder Unternehmer sind gerügt. Der weitaus größte Teil der Inkassounternehmen findet man hier bei Gute Frage net nicht.

Auch gibt es User welche die Zahlungen für erhaltene Leistungen tatsächlich und wissentlich nicht begleichen. Um sich dann vor Gebühren zu drücken ist ja wohl menschlich. Damit meine ich auch, dass eine Forderung welche nach Recht und Gesetz entstanden ist, die Leistung erbracht wurde, mehrfach auch vom Gläubiger angemahnt wurde selbstverständlich irgendwann einmal zur Beitreibung übergeben wird. Damit rechnen wohl einige nicht. Somit ist dieses menschliche doch auch sehr stark mit Moral verknüpft. Vielleicht träumen auch die einen oder anderen davon, dass die Forderung im Zeitalter der EDV vergessen wird und zocken hier ein wenig herum. Leider im überwigenden Fall sinnlos.

Ausgeschlossen sind natürlich so genannte Internetfallen. Darüber steht ja inzwischen eine ganze Bibliothek im Netz der ungeahnten Möglichkeiten.

  1. An deiner Stelle würde ich überhaupt nichts mehr per Telefon klären, sondern nur noch schriftlich. Dadurch, dass viele glauben, sie könnten etwas telefonisch klären, fängt der ganze Ärger an. Wie auch in deinem Fall ("Ich habe mit denen telefoniert und die sagten mir das sich die Abbuchung mit dem Eingang des Widerrufes überschnitten hat. Also habe ich bescheid gesagt das ich das Geld zurückbuchen werde.").

  2. Dumm war, dass du auf die 1. Mahnung nicht reagiert hast. Gut ist, dass diese Mahnungen lediglich per Mail kamen. Noch sind per Mail versandte Schriftstücke nicht justiziabel. Sollte es später ein Verfahren geben, solltest du behaupten, die Mails nicht erhalten zu haben (Spamfilter abgefangen, etc.).

  3. Dein zweiter Fehler war, dass du nach dem Schreiben vom Inkassobüro erneut versucht hast, die Angelegenheit "telefonisch" zu regeln. Sollte es später ein Verfahren geben, sind allein Schriftstücke verwertbar. Für den Richter sieht es dann so aus, dass man dir Schriftstücke, Mahnungen, Rechnungen geschickt hast (also in Kontakt getreten bist) während du nicht reagiert (also Kontakt verweigert) hast, sofern sich später keiner mehr an deinen Anruf erinnern sollte. Und das wird so sein.

Wie ist das Schriftstück vom Inkassobüro denn zugestellt worden? Mit oder ohne Zustellungsbestätigung? Falls ohne (also kein Einschreiben, keine amtliche Zustellung) solltest du das für dich ausnutzen.

  1. Anwälte versenden grundsätzlich keine Originalvollmachten an Dritte bzw. die Gegenpartei. Es reicht wenn sie Vollmacht zusichern und sie bei Zweifel belegen können. Wie ist das Anwaltsschreiben zugestellt worden? Wenn überhaupt würde ich nur auf dieses Schreiben reagieren. Solltest du jetzt noch auf die Email-Mahnungen oder die Forderung des Inkassobüros reagieren, wäre das für die Gegenpartei ein Beleg dafür, dass dir diese Schreiben tatsächlich zugestellt wurden, du sie erhalten und gelesen hast. Dann wirst du dich mit der Frage konfrontiert sehen, warum du erst jetzt reagierst.

  2. Schreibe dem Anwalt zurück. Ich weiß ja nicht, wie er sein Schreiben formuliert hat, aber du solltest auf dieses antworten. Das heißt, genau auf das Schreiben des Anwalts antworten, keine Fragen auslassen aber auch nicht mehr schreiben, als gefragt ist. Das hört sich leicht an, aber die meisten reagieren falsch, indem sie Sachverhalte, ja sogar ganze Geschichten, schildern, die ihnen später nachteilig ausgelegt werden können. Schreibt der Anwalt genau, woraus sich die Forderung seines Mandanten begründet? Wenn nicht, schreibe erst einmal zurück, dass du die Forderung zurückweist und er erst einmal bitte aufschlüsseln möge, wie sich der Betrag zusammensetzt.

Wenn der Anwalt die Forderung aus der Bestellung begründet, antworte, dass diese Forderung nie bestand, da du bereits vor unrechtmäßiger Abbuchung von deinem Konto, widerrufen hättest (Kopie anbei). Als du später die erneute Gutschrift auf deinem Konto entdeckt hast, hättest du "unverzüglich" (benutze diesen juristisch unverfänglichen Ausdruck) zurückbuchen lassen.

Musstest du eigentlich für die Rückbuchung des Betrages bei deiner Bank Gebühren bezahlen? Manche Banken verlangen dies. Wenn ja, würde ich an deiner Stelle den Anwalt darauf hinweisen, dass du es sogar freundlicherweise unterlassen hättest, die Rückbuchungsgebühren seinem Mandanten in Rechnung zu stellen.

Später - nur falls es zur Sprache kommt - kannst du erzählen, dass du noch entrüstet angerufen hast und dich beschwert hast, dass das Geld trotzdem abgebucht wurde und dass du es dir zurückholen wirst. (Damit willst du deutlich machen, dass dem Unternehmen bekannt war, dass du das Geld zurückbuchen würdest und sie TROTZDEM die Rücküberweisung "selbst verschuldet" in Auftrag gegeben haben.) Daran, dass dir mitgeteilt wurde, dass es lediglich zu einer Überschneidung kam, könntest du dich nicht erinnern. (Unterlasse alles, zu erwähnen, was nicht DIR, sondern der Gegenpartei nutzt. Das wird diese - anwaltlich top beraten - nämlich genauso tun.) So lange du noch nicht auf das Schreiben vom Inkassobüro reagiert hast, behaupte, du hättest es nicht erhalten.

Das Spiel mit der Behauptung des nicht-erhaltenen Schriftstückes darf man allerdings nicht auf die Spitze treiben. Irgendwann glaubt auch der Richter das nicht mehr.

Damit dein Schreiben aber tatsächlich ankommt, schicke es per Einschreiben (Übergabeeinschreiben reicht).

Noch ein Ratschlag: Ein Irrtum wäre aber, zu glauben, man müsse jetzt auf weitere Forderungen, z. B. vom Inkassobüro, vom Unternehmen selbst oder von einem zweiten Inkassounternehmen, nicht reagieren, weil man ja schon mit dem Anwalt in Korrespondenz ist. Reagiere stets! Und wenn es nur so ist, dass du ein rechtmäßiges Mandat anzweifelst, da du bereits mit einem anderen vom Unternehmen Beauftragten in Verhandlung stündest, der ebenfalls Vollmacht zugesichert hat. Namen brauchst und solltest du hierbei noch nicht nennen, so lange nicht explizit danach gefragt ist.

Nachtrag:

Fatal wäre nämlich, wenn sich später herausstellt, dass der Anwalt gar keine Vollmacht hatte, jedoch aber das Inkassounternehmen und du ausschließlich mit dem Anwalt gesprochen hast. Dann war alles für die Katz. Deswegen: IMMER auf ALLES reagieren, sofern es "tatsächlich" zugestellte Schriftstücke sind. Mit "tatsächlich" meine ich jetzt Schreiben, deren Empfang nachweisbar oder wahrscheinlich ist.