OSB Platten am Balkongeländer verboten?!
Hallo ihr lieben,
wir wohnen in einer Mietwohnung und haben unser Balkongeländer mit OSB Platten verkleidet da unser 5 jähriger Sohn immer unten auf die unterste Sprosse gestiegen ist und sich so teilweise recht weit übers Geländer lehnen konnte und uns das natürlich viel zu gefährlich war.Klar darf er nicht allein auf den Balkon trotzdem ist es für uns so einfach sicherer. Jetzt haben wir ein Schreiben von der Immobilienverwaltung bekommen in dem steht dass wir die OSB Platten sofort entfernen müssen da es eine ungenehmigte bauliche Veränderung darstellt. Wir hatten an eine Genehmigung garnciht gedacht da es für uns keine bauliche Veränderung darstellt. Wir wurden abgemahnt...wir wollen dass so nicht auf uns sitzen lassen. Ist es rechtens was uns da gesagt wurde?
LG
4 Antworten
Eigentümer(-gemeinschaften) sind auch zuständig dafür, dass Balkongeländer sicher sind und nicht von kleinen Kindern überklettert werden können. Frag doch mal, welche sichere Alternative die Verwaltung vorschlägt.
Tatsächlich bestimmt der Eigentümer sowohl über bauliche Veränderungen als auch über die Außengestaltung seiner Fassade und kann derartiges untersagen.
Die ideale Lösung wär, innen Acrylglasplatten ohne Substanzschädigung der Balkongitter zu befestigen, die darüberhinaus noch Schutz vor Wind und Wetter böten.
Reder mit eurem Vermieter darüber - ggf. wählt er die dauerhafte Varinate mit 8mm Sicherheitsglas und übernimmt sie anteilig? Den Holzverschlag darf er hingegen rückgebaut verlangen und auf "unsichtbare" Sicherheitsnetze o. dgl. verweisen.
G imager761
Ich fürchte, die Verwaltung ist im Recht. Wenn ihr die Platten direkt am Geländer angebracht habt ...
Wenn ihr direkt auf dem Balkon einen Rahmen baut, kann euch keiner was. Es darf eben nicht direkt mit dem Gebäude verbunden sein.
Viell. kennen sich ja hier noch paar User besser aus - aber so kenne ich es.
Wenn ihr direkt auf dem Balkon einen Rahmen baut, kann euch keiner was.
Nein, auch derartige Bauten im Baustellen-Containerlook darf er mit Verweis auf die Aussengestaltung untersagen.
Wenn das äußere Bild der Fassade dadurch verändert wird, ist das tatsächlich genehmigungspflichtig. Wenn ihr das fest verschraubt habt, werdet ihr auch die Dübellöcher wieder entfernen müssen evtl. muss der Balkon dann auch noch gestrichen werden.