Muss ich den Sonnenschutz am Balkon in der Mietwohnung entfernen?
Hallo,
ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern, 2015 wurde für 2 Eigentümer die Genehmigung für eine Markise erteilt. Daraufhin hatte ich meinen Vermieter gefragt ob er uns eine Markise bezahlt oder einen Teil übernimmt. (Als Mieter möchte ich keine 3000-4000 € investieren) Dies hat er verneint, "wir können aber dran machen was wir wollen", war seine Aussage. Dieses Jahr haben wir uns dann für eine Seilspannmarkise entschieden und diese, ohne zu bohren und ohne nochmaliges Nachfragen beim Vermieter am Balkon angebracht. Vorgestern erhielten wir ein Schreiben der Hausverwaltung, dass wir diesen Sonnenschutz entfernen müssen. Die Anbringung hätte abgestimmt werden müssen und würde nicht den Voraussetzungen entsprechen. Es wäre nicht zulässig, da eine Veränderung der Ansicht der Fassade durch die Eigentümergemeinschaft zu genehmigen sei.
Muss ich den Sicht/-Sonnenschutz nun tatsächlich entfernen? Es liegt hier ja keine bauliche Veränderung vor, da wir diese Vorrichtung nur am Geländer verschraubt haben. Meiner Meinung nach verändert das auch nicht die Ansicht der Fassade, zumindest nicht schlimmer als 4-5 unterschiedliche Sonnenschirme auf dem Balkon.
Hab ich irgendeine Chance das dran lassen zu dürfen? Gibt es dazu Gerichtsurteile, die mir helfen können? Oder ist die Sachlage anders weil es eine Eigentümergemeinschaft gibt?
Ich freue mich auf eine Antwort und sag schonmal Danke!
3 Antworten
Ich fürchte, du wirst die Markise wieder abmontieren müssen. Die Regelung ist so, dass Markisen vom Vermieter genehmigungspflichtig sind, da diese, wie du selbst schreibst, eine Veränderung der Ansicht der Fassade herbeiführen. Sonnenschirme kannst du in Anzahl und Farbe aufstellen, wie du willst, aber bei Markisen verstehen Vermieter keinen Spaß, warum auch immer. Du hast leider keine schriftliche Genehmigung.
Wenn der Vermieter nicht mehr mit sich reden lässt - versuchen würde ich es an deiner Stelle allerdings noch einmal -, dann bleibt dir wirklich nichts Anderes übrig, als die Markise zu entfernen.
Dass die schriftlich ist, davon steht in der Frage nichts. Gäb es eine schriftliche Erlaubnis, hätte der Fragesteller wohl keine Probleme jetzt.
Dies hat er verneint, "wir können aber dran machen was wir wollen", war seine Aussage.
Und das habt ihr nicht schriftlich. Das ist natürlich tragisch, denn wenn jetzt die Verwaltung vom Eigentümer, bzw. Eurem Vermieter verlangt, dass dieser Sonnenschutz weg muss, wird er das auch von Euch verlangen und er wird sich nicht erinnern, jemals eine Zusage gemacht zu haben.
.... da kann aber etwas nicht stimmen, es kann kein Mehrfamilienhaus sein.
Und was hat denn eine Hausverwaltung mit Eurem Mietvertrag am Hut? Haben die eine Vollmacht des Vermieters beigefügt?
Schicke diesbezügliche Schreiben somit zurück mit Hinweis "Irrläufer" und gut ist. Oder übersehe ich etwas?
.... es liegt eine Erlaubnis des Vermieters vor, so jedenfalls die Frage.