Darf Hausverwaltung eine Kaltmiete als Aufwandsersatz verlangen?

16 Antworten

Du solltest Dich vor Deinem Vermieter/Verwalter auf den Boden schmeissen und ihm die Füsse küssen. Er hätte keinen Anlass gehabt, eine vorzeitige Vertragsbeendigung auch nur überhaupt in Erwägung zu ziehen. Somit hast Du doch einen sehr großen Vorteil, den du mit dieser Vereinbarung erkauft hast. Du kannst jetzt nicht hinterher wieder von dieser Vereinbarung Abstand nehmen.

Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe als Vermieterin (1 Wohnung) auch bereits einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen. Für die Suche nach einem neuen Mieter und den zu einer Wohnungsübergabe gehörenden Pflichten eines Vermieters hatte auch ich eine Kaltmiete verlangt. Die Mieterin war damit einverstanden und hat dies auch schriftlich dokumentiert. Den Betrag habe ich von der Kaution einbehalten, den Rest hatte sie nach einer Woche zurück.

Vermieter müssen sich auf Mietaufhebungsverträge nicht einlassen. Das ist immer "good will"! Mieter haben nicht nur Rechte, sie haben auch Pflichten. Und auch Vermieter haben Pflichten, die Geld (Anzeigen, Hausverwaltung etc.) und Zeit (Besichtigungen, Überprüfung des Interessenten uvm.) kosten.

Sich erst auf so eine Vereinbarung einzulassen und dann von "Wucher" zu reden ist echt frech.

Ist der Hausverwalter denn gleichzeitig der Eigentümer....?  Nur dieser kann entscheiden!

Hausverwalter ist Neffe von Vermieterin...

@Leon1977

Trotzdem müßte er entsprechende Vollmachten haben.

Unabhängig von der Frage an sich.. Ich bin ehrlich gesagt etwas irritiert: Mehrwertsteuer auf Miete bei einem Privatmieter??

mwst auf die aufwandsentschädigung. das ist schon was anderes.

@martinzuhause

Es wird aber Miete verlangt ..., da gibt es keine Mwst.

@albatros

Es wird Aufwandserstattung in Höhe einer Kaltmiete verlangt. Nicht Miete, albatros.

Wenn es hier vorab schon eine Vereinbarung gab, wonach Ihr eine Entschädigung zu zahlen habt, dann ist diese natürlich auch bindend.

Hier gab es einfach eine Individualvereinbarung, wonach Ihr vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werdet (dafür habt ihr keinen gesetzlichen Anspruch), wenn Ihr dafür die Summe X zahlt.

Hier ist alles rechtens, mal abgesehen von der Umsatzsteuer.

Jetzt verlangt die Hausverwaltung aber eine Kaltmiete zzg. MwSt als Aufwandsentschädigung in unserem Fall 900 Euro!

Wenn Du korrekte Antworten willst, musst Du schon die vollständigen Informationen auf den Tisch legen.

"Jetzt" hört sich so an, als ob Dir das vorher nicht bekannt war. In den Kommentaren schreibst Du aber, daß das vorher so vereinbart wurde.

Dann ist es also rechtens.

Danke! Ja, fühlte mich auch verarscht, ich dachte da werden jetzt Kosten erhoben die nie so vereinbart wurden. Hätte mir die Zeit sparen können, mir darüber Gedanken zu machen, der Fragensteller kann sich seine Frage selbst beantworten.

Außerdem ist es totaler Unfug, mit einem angekündigten Nachwuchs eine fast 70qm Wohnung zu kündigen. Das Baby ist mindestens noch die Restmindestmietdauer bei den Eltern im Zimmer, klingt für mich als dauert es eh noch, bis es soweit ist, so ein Quatsch da schon auszuziehen. Entweder vorher machen, vernünftig in die Zukunft planen mit Nachwuchs, oder halt noch ein Jahr oder was warten mit dem Umzug. Find ich jetzt auch seltsam, 67 qm ist jetzt keine Abstellkammer.