Balkongeländer und Sichtschutz - Wie hoch geht klar ohne Genehmigung von Vermieter und Amt

6 Antworten

Schau dir die anderen Balkonen an, was sie haben, frage die Nachbarn, ob er selber gezahlt wird oder der Vermieter dazusteuert.

Hä?

Wenn es sich um einen Sichtschutz zum Nachbarbalkon handelt, würde ich den einfach anbringen. Wenn dein Vermieter nachfragt, begründe das mit Privatsphäre.

Sichtschutz zur Front dürfte in dieser Höhe problematisch werden.

Bei einem leicht wieder zu entfernenden Sichtschutz (wie eben die schon angesprochene Bastmatte) würde ich das unkritisch sehen, solange sich niemand beschwert. Könnte mir allerdings gut vorstellen, dass es dem direkten Nachbarn nicht gefällt, wenn er plötzlich vor einer "Wand" sitzt.

Der Mieter darf, am Balkongeländer einen Sichtschutz (z.B. Bastmatte die leicht zu entfernen ist) bis in Höhe des Handlaufs anzubringen, wenn die Außenfassade des Gebäudes durch die Beschaffenheit des Sichtschutzes nicht optisch verunstaltet wird. Das Mietrecht schützt die Privat- und Intimsphäre des Mieters. So ist es jedem Mieter zur uneingeschränkten Nutzung der Mietwohnung einschließlich des Balkons gestattet, einen unauffälligen Sichtschutz anzubringen.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon.htm

Allerdings weiß ich nicht von welchem Amt Du sprichst?

Es geht hier um eine Höhe von bis zu 2,10m. Das Geländer ist etwa 1m hoch.

@endzeitkavaller

Das dürftest du nur mit Zustimmung des Vermieters, die er aber vermutlich verweigern wird.

Sorry, aber das mit dem Amt verstehe ich auch nicht, welches Amt muss denn einen Sichtschutz am Balkon genehmigen? Ihr dürft das Balkongeländer mit einem Sichtschutz abdecken und braucht dafür auch keine Genehmigung vom Vermieter, solange ihr keine baulichen Veränderungen vornehmt, z. B. Sichtschutz in der Außenwand verdübeln

Es geht hier um eine Höhe von bis zu 2,10m. Das Geländer ist etwa 1m hoch.

@endzeitkavaller

Das ist kein unauffälliger Sichtschutz mehr und muss deshalb genehmigt werden. In Höhe des Geländers und vielleicht ein paar Zentimeter drüber wäre das unproblematisch. Wenn du einen Sichtschutz in 2,10 m Höhe anbringst, wird dich der Vermieter garantiert dazu auffordern, den wieder abzubauen. Diese Größe muss, damit es auch stabil ist, eh mit der Außenwand verbunden werden und zählt daher als bauliche Veränderung. Warum einen Sichtschutz in der Höhe? Man wird vermuten, ihr habt was zu verbergen.