Mitbewohnerin will in Mietwohnung Tagesmutter machen?

5 Antworten

Sie muss den Vermieter fragen und ein Gewerbe anmelden. Bei der Stadt / Gemeinde wird man ihr auch sagen, ob sie ihre Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet ausüben darf.

Die anderen Mieter des Hauses müssen nicht gefragt werden.

Gewerbe? Wohl eher nicht. Tagesmutter ist nicht Kita. Es gibt in jeder Kommune eine zuständige Behörde, die für Tagesmütter zuständig sind und dort wird sie alles erfahren, was notwendig ist.

Den Vermieter muß sie um Erlaubnis fragen.

Ja, inzwischen darf sie. Und die Nachbarn muss sie nicht fragen. Betreuen darf sie, meine ich, maximal sieben Kinder - und zwar ohne zeitliche Einschränkung. 

Hmm, warum sollte man andere Mieter aus anliegenden Wohnungen um Erlaubnis fragen?

Ich denke mal das sie sich vorab über alles relevante informiert hat - käme ja blöd wenn sie was vergaß und daraufhin nimmer als Tagesmutter tätig sein zu dürfen.

Ein Eigenheim ist keine Zwangsvorraussetzung um Tagesmutter sein zu dürfen.