Ortsende Geschwindigkeit?

2 Antworten

Die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit findet in beiden Richtungen jeweils am Ortsschild statt. Wenn du raus fährst also 100 km/h ab dem Ortsschild und wenn du rein fährst 50 km/h ab dem Ortsschild.

In § 3 (3) StVO ist die allgemeine Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt.

In Anlage 3 Nr. 5, 6 StVO (Ortstafeln) steht als Erläuterung:

Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.

Die Ortstafel trifft also (auch) bezüglich der Geschwindigkeit eine Regelung, die die vorher bestehende Regelung ablöst.

Soll nach der Ortstafel (egal in welche Richtung) die vorherige Geschwindigkeit weiter gelten, dann muss nach der Ortstafel ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt sein.

Und nebenbei: 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sind keine Richtgeschwindigkeit, sondern zulässige Höchstgeschwindigkeit.

marc991 
Fragesteller
 06.03.2018, 20:56

Warum werden ein paar meter nach den Ortsschildern die Höchstgeschwindigkeit Ende Tafeln aufgestellt, wie Zeichnung? Sind ja unnötig wenn das Ortsschild sowieso die Geschwindigkeit beendet.

AntonAntonsen  06.03.2018, 21:11
@marc991

Weil du nicht darauf aufmerksam gemacht hast, dass du nach österreichischem Recht fragst!!!!!

Wann lernt ihr endlich, dass man in einem deutschen Portal deutlich kenntlich machen muss, wenn man nach ausländischem Recht fragt!!!!!

Weiß der Himmel, wie das bei euch geregelt ist!!!!!

koten  06.03.2018, 21:15
@marc991

Das ist richtig. Aber viele Autofahrer denken nicht daran. Viele wissen auch nicht, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung sofort an einer Straßeneinmündung endet. Auch dort findet man diese eigentlich überflüssigen Schilder.

AntonAntonsen  06.03.2018, 21:20
@koten
Viele wissen auch nicht, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung sofort an einer Straßeneinmündung endet. 

Falls du von deutschem Recht sprichst, dann liegt es vermutlich daran, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung eben tatsächlich nicht an einer Einmündung/Kreuzung endet.

Olokun  07.03.2018, 01:25

Vorsicht! Ich glaube der Fragesteller ist aus Österreich. Du beschreibst die Regelung in Deutschland.

Ich würde jetzt mal denken ab der blauen Linie. Bis dahin gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ab der blauen Linie bzw. dem Schild wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und es darf beschleunigt werden.

So sehe ich das zumindest.