Geschwindigkeit Kraftfahrstraße?

5 Antworten

Nun hast Du schon nicht ganz korrekt angefangen. Kraftfahrstrassen darf man nur mit Fahrzeugen befahren die mindestens 60Km/h schnell fahren können, nicht sind! Auf einer Kraftfahrstrasse kann Stau sein oder schon oft gesehen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf zB 50Km/h, dann kann man da nicht einfach min 60Km/h fahren.

Ich gehe davon aus dass es Dir um die Ausbildung zum Autoführerschein geht, ohne Anhänger. 100Km/h darf man fahren sobald man aus einer geschlossenen Ortschaft ausfährt, also ab dem orangenen Schild mit dem rot quer durchgestrichenen Ortsnamen (wenn nicht gleichzeitig ein Ortseingangsschild integriert ist).

Richtgeschwindigkeit 130Km/h gild wenn die Fahrtrichtungsspuren durch Grünstreifen oder baulichen Einrichtungen (Bordstein, Leitplanke,...war mal anders, nur bauliche Trennung erforderlich) voneinander getrennt sind oder wenn für beide Fahrtrichtungen min 2 Fahrspuren ausgewiesen sind. Ob die Strasse ne Kraftfahrstrasse ist oder nicht macht da keinen Unterschied.

Stehen irgendwo Schilder mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gild natürlich dies! In geschlossenen Ortschaften kann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit per diesen Schilden auch hochgesetzt (zB auf 60Km/h) werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auf Kraftfahrstraßen gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, wenn nicht ausdrücklich anders erlaubt. Sprich: Innerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 50km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 100km/h!

Vergleich / Quelle: https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/02/20/wo-sind-die-unterschiede-zwischen-autobahnen-und-kraftfahrstra%C3%9Fen/

Hat die Kraftfahrstraße mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung und eine bauliche Trennung, also eine Mittelleitplanke zwischen den beiden Fahrtrichtungen, gilt grundsätzlich nur noch die Richtgeschwindigkeit von 130km/h und du darfst wie auf der Autobahn unbegrenzt fahren, sofern es nicht andere Schilder überschreiben und somit das ganze doch verbieten.

Der letzte Absatz steht übrigens auch auf Wikipedia inhaltlich so, nur komplizierter und länger:

Auf Kraftfahrstraßen gelten  die üblichen Tempolimits gemäß  § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf Kraftfahrstraßen und anderen Straßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf außerorts – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“. Das Gleiche gilt für Kraftfahrstraßen und andere Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe

Der letzte Absatz stimmt nicht ganz. Richtgeschwindigkeit 130Km/h gild wenn die Fahrrichtungsspuren durch Grünstreifen oder baulichen Einrichtungen voneinander getrennt sind. Wenn beide Fahrtrichtungen min 2 Fahrspuren haben gild ebenfalls Richtgeschwindigkeit 130Km/h. Also nicht und sondern oder!

Der Artikel bei Wiki ist veraltet. Darin steht dass eine bauliche Trennung vorhanden sein muss, so war dies früher geregelt. Darunter liegt der Sinn zweier durchgezogener Mittellinien, somit waren Fahrtrichtungsspuren baulich voneinander getrennt. Interessant war dies bezüglich dem Schwerlastverkehr, dürfen die ausserorts nur 60Km/h fahren durften die bei 2 Mittellinien 80Km/h (oder eben Was auf den Schildern stand) fahren. Somit wurde der Anreiz zu riskanten (unerlaubten) Überholmanövern seitens der Autofahrer gesenkt.

Leider aber kamen dann (so ca um die Zeit der Wiedervereinigung) Richter auf, die nicht richtig deutsch verstehen, die bauliche Trennung falsch interpretierten, Fehlurteile sprachen und hinterher wurde klamm und heimlich die betreffende Vorschrift leicht abgeändert so dass die Urteile rechtens wurden.

@machhehniker

Klingt irgendwie typisch Deutsch... Au Backe...

Auf derartigen Straßen gilt außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. In bestimmten Fällen (autobahnähnlicher Ausbau) kann eine höhere Geschwindigkeit zulässig sein, die dann durch Schilder angezeigt wird.

Die Richtgeschwindigkeit 130 km/h gilt nur für Autobahnen.

Autobahnähnlicher Ausbau ist ein weitläufiger Begriff. Tatsächlich müssen die Fahrtrichtungen getrennt sein oder min 2 fahrspuren pro Richtung vorhanden sein. Dann gild ganz automatisch Richtgeschwindigkeit 130Km/h (also nicht nur auf der Autobahn), stehen da Schilder dann nur um wieder eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit festzulegen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe

Auf Kraftfahrstraßen gelten die üblichen Tempolimits gemäß § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf Kraftfahrstraßen und anderen Straßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf außerorts – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“. Das Gleiche gilt für Kraftfahrstraßen und andere Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

130 ist die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn. Also nur eine Empfehlung da es in Deutschland kein allgemeines Tempolimit auf der Autobahn gibt.

100 darfst du fahren sobald durch Schilder sichtbar ist dass du die Ortschaft verlässt oder z.B. das Schild "Kraftfahrstrasse" vorliegt.

Ansonsten fährst du so schnell wie es die Schilder erlauben.

Es darf auf einer Kraftfahrstraße auch schneller als 100 gefahren werden.

@diePest

Wenn durch extra Schilder darauf hingewiesen wird.

@Halunke535i
Wenn durch extra Schilder darauf hingewiesen wird.

Nein, leider nicht richtig.

Schau mal hier:

Auf Kraftfahrstraßen gelten  die üblichen Tempolimits gemäß  § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf Kraftfahrstraßen und anderen Straßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf außerorts – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“. Das Gleiche gilt für Kraftfahrstraßen und andere Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe

Und ja, für mich ist es eine Quelle. So habe ich es davon abgesehen auch in der Fahrschule auf Nachfrage gelernt.

@TechnikSpezi
deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind

ok dann vielleicht ja, aber wie viele von denen gibt es die baulich von einander getrennt sind und noch zusätzlich kein Tempolimit haben? noch nie gesehen und ich war schon so ziemlich überall in DE und EU. Ich sehe immer nur die Standard Version die nicht getrennt sind und da gilt:

Auf Kraftfahrstraßen gelten die üblichen Tempolimits
@Halunke535i

Das mag sein, aber solche Kraftfahrstraßen gibt es dennoch und so unfassbar selten sind die jetzt auch nicht. Ich bin selbst noch in der Probezeit und habe dennoch schon mehrfach welche gesehen.

@TechnikSpezi

Dann variiert das wohl von Region zu Region

@Halunke535i

Das kann gut sein. Da haben u.a. die Länder ja auch einiges mitzureden. Hauptsache, die halten sie an die Regeln.

Wenn ich aus NRW z.B. nach Frankfurt und somit nach Hessen fahre, merke ich meistens immer, dass ich in Hessen bin, weil dann viel viel mehr Schilder Geisterfahrer davon abhalten sollen, in die falsche Richtung zu fahren. Jede Auffahrt, jeder Rastplatz, immer zwei Schilder für "Verbot der Einfahrt". Das sieht man anderswo auf der Autobahn eher selten und eher noch auf vor der eigentlichen Auffahrt. In Hessen tut man viel mehr dafür und klatscht die Schilder an jede Stelle, sodass da wirklich niemand mehr sagen kann, er hätte es nicht gesehen. Anderen Ländern ist das wohl zu teuer.