Ortsabwesenheit Arbeitsamt
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe über den eService der Arbeitsagentur eine Ortsabwesenheit beantragt/angemeldet. Diese wurde mir auch zügig per eMail genegmigt ( da ich dem Schriftverkehr via eMail zugestimmt habe, nehme ich an, dass keine Bestätigung per Post kommt ). Jetzt bekomme ich ein Schreiben von meiner "Vermittlerin", dass diese Ortabwesenheit nicht genehmigt ist, da ich sie nicht expizit bei ihr beantragt habe. Ist das rechtens? Wozu gibt es in dem eService den Bereicht "Ortsabwesenheit beantragen" wenn der Vermittler doch alles über den Haufen werfen kann...?
LG
7 Antworten
Hallo, ich wollte nur mal kurz den neuesten Stand mitteilen:
Nach Rücksprache mit meiner Vermittlerin kann ich nun bestätigen, dass eine Beantragung der Ortsabwesenheit über den Formulardienst/das ePortal möglich und auch in Ordnung ist. Sie hatte sich nur so affig weil es ihr "lieber gewesen wäre", wenn ich sie um "Erlaubnis" gebeten hätte. Aber prinzipiell ist es durchaus möglich.
Hallo, ich habe mir das jetzt mal angesehen. Es gibt dort 2 Punkte: "Kunden" des Jobcenters können den Service nicht in Anspruch nehmen und Empfänger von ALG 2 sollen sich persönlich an Ihren Ansprechpartner wenden. Setze dich doch zur Klärung noch mal mit deiner Ansprechpartnerin zusammen, hier kann doch sicher eine Lösung gefunden werden.
Du hast eine Bestätigung per Mail bekommen, das sollte eigentlich genügen. Druck diese Mailbstätigung aus und bringe sie dieser T....., die jetzt hier Probleme schaffen will. lg Lilo
https://formular.arbeitsagentur.de/fnet_os/formular.page?frage=14ca476841112901&formular=31F4ACC6
... Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner Ihres Jobcenters ....
beziehst Du möglicherweise Alg2 ?
Scheinbar hat die Adresse nicht gestimmt.