Das Jobcenter unterstellt mir falsche Dinge: Wie dagegen vorgehen?

6 Antworten

Die Ortsabwesenheit musstest du doch bei deinem SB - beantragen und da muss ja etwas schriftliches als Nachweis vorhanden sein !

Deine Mail die du am 9. versendet hast interessiert doch nicht, da hättest du dich persönlich melden müssen oder hatten sie bei euch geschlossen ?

Bewilligt wurden dann deiner Angabe nach bis 08.05.2018 und da waren 21 Tage um, du hättest dich also am 09.05.2018 persönlich und nicht per Mail zurückmelden müssen, es sei denn da war bei euch nicht geöffnet.

Wenn doch, könnte es zur kompletten Rückforderung kommen.

Hallo. Was wollen sie denn machen? Ich an deiner Stelle hätte mich garnicht erst wieder als anwesend gemeldet!!!!! Denn du hast ein Datum angegeben und fertig! So und nun sollen sie erstmal belegen das du länger abwesend warst UND das du wegen deiner vermeintlichen längeren Abwesenheit einen wichtigen Termin verpasst hast wie z.B. Vorstellungsgespräch o.ä.!
Dann behaupte du ganz einfach das du auf jeden Fall an deinem 8.5 zurück warst und du nur mal aus Freundlichkeit angerufen hast.....hast dich eben selber im Datum geirrt 😂

Nein aber mal im Ernst, was wollen sie denn machen!? Abwarten was sie sagen und fertig. Und wenn können sie dir ja die vermeintlichen Tagen von deinen restlichen abziehen damit sie Ruhe geben.
Und wie gesagt, ein gutes Argument ist das du es überhaupt gesagt hast (Abwesenheit) und das in dieser Zeit keine Termine anlagen.

Zeig doch einfach die Mails.

Bist Du U25, dass sofort eine 100%-Sanktion kommt? Es wird nix rückgefordert, es wird immer nur nach vorne sanktioniert.

Du sollest wenigstens mal einen Anwalt fragen.

Der 7. wäre ja der Montag gewesen. Du hast Dich am 9. per Mail gemeldet. Ob wegen 1 Tag alles zurückgefordert werden darf, weiß ich leider nicht.

Erst mal abwarten was die machen.

Manche sind etwas überfordert und alles verläuft im Sande.