Opa gestorben. Termin bei Hartz4 verschieben?

6 Antworten

probiere ortsabwesenheit zu beantragen. könnte schwierig werden, da es sich hier nicht um einen verwandten ersten grades handelt.

zweite frage wird sein zu erklären wovon du flug und aufenthalt bezahlt hast. solltest du dafür gelder deiner familie bekommen, wird das als einkommen berechnet und von deinem bedarf abgezogen.

einziger weg wird sein morgen direkt im jc aufzuschlagen, antrag formlos aufgrund ortsabwesenheit zu stellen und das für eine woche. gleich bescheid sagen, dass termin daher um eine woche oder 1,5 wochen bitte verschoben werden möge. mach dies dringlich und bitte um bearbeitung vor ort sofort. gut ist auch, wenn du dort mit einem begleiter auftauchst, der dein gespräch mithört.

weitere hilfe findest du auch hier: www.elo-forum.org

wiewowas01 
Fragesteller
 11.06.2017, 10:37

Danke für die ausführliche Antwort. Meiner Sachbearbeiterin eine email mit den Gegebenheiten schreiben, wird wohl zu wenig sein bzw. nicht gültig?

markusher  11.06.2017, 10:47
@wiewowas01

gültig sind auch mails als form der kommunikation. aufgrund meiner arbeit kommuniziere ich nur per mail. in deinem besonderen fall würde ich dir raten persönlich vorzusprechen und gleich morgen früh vor sprechzeitbeginn dort vor der tür zu stehen:

a) um recht früh dran zu kommen und

b) weil in vielen jc früh eine art "notfallsprechstunde" stattfindet.

Claud18  12.06.2017, 19:54
@markusher

Was die Flugkosten betriftt: Einerseits darf man Ersparnisse haben, andererseits kann auch jemand anders den Flug bezahlen. Das ist dann kein Einkommen, genauso wenig wie zweckbestimmte Zuwendungen. Denn diese Zuwendungen hätte es für den Lebensunterhalt nicht gegeben.

markusher  13.06.2017, 18:41
@Claud18

sicher darf man ersparnisse haben. zahlt aber jemand anders den flug, dann kann dies im ungünstigsten fall als einkommen gewertet werden und wird angerechnet.

Du warst wohl blitzeschnell beim Jobcenter und hast die Genehmigung beantragt.

FALLS irgendwas schiefgelaufen ist, geh nochmal mit einem Bestand / Ämterlotsen hin. Allgemein ist man im Jobcenter dann freundlicher, korrekter, zugänglicher.

.

Hier nun meine Hinweise mit der ausführlichen Info zu Beiständen / Ämterlotsen:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

.

ACHTUNG! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Geh zu dem Termin und beantrage gleichzeitig Ortsabwesenheit. Du hast einen triftigen Grund, also müssen sie dich fahren lassen. Es kommt ja hoffentlich nicht auf die 2 Tage an.

Ortsabwesenheit musst du immer persönlich beantragen.

Bei so etwas bekommmt man kurzfristig die Genehmigung zur Ortsabwesenheit. Am Montag morgen gleich beim Jobcenter persönlich vorbei gehen. Setze ein Schriftstück auf und lass ihn dir abstempeln und genehmigen

und was willst du im Ausland für ihn machen? Traurig nur, wenn er alleine war und sich auch nicht um sein Ableben gekümmert hat

für jeden schlägt die Stunde, irgendwann, auch und grade für Opis im Ausland, schätze dich glücklich, wenn seine Asche im Hindus verstreut wird