Oma als Babysitter was muss sie steuerlich beachten?
Wir wollen die Oma (Rentnerin) für ihre Babysitter Dienste bezahlen. Ca 200€ im Monat. Was müssen wir und was muss die Oma für die Steuer beachten?
Sollten wir sie als minijobler anmelden?
5 Antworten
Ihr seit die Bürger, die der Herr Schäuble die ganze Zeit sucht ^^
Sie nimmt das Geld einfach an (offiziell: damit sie für euch Einkaufen gehen kann) und vergisst den Einkauf, aber auch das Geld und das 12 mal im Jahr ^^
Da habe ich mich vertippt, aber war zu faul es zu ändern.
sie nimmt die 200 € mit und Ende.
sie nimmt die 200 € mit und Ende.
...und wenn mal etwas passiert, ist der Teufel los....legal anmelden ist immer besser - gerade bei einer so verantwortungsvollen Tätigkeit.
Ist übrigens gar nicht so teuer wie viele Leute denken !
http://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/
Übrigens die Oma muss dieses Geld auch als Einkommen angeben bei Ihrer Einkommensteuererklärung. Des Weiteren müsste auch ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Des Weiteren solltet ihr euch bei der Minijob Zentrale mal informieren welche zusätzlichen Kosten auf euch zukommen.
Boa, wie oft hütet sie denn? Was ist denn das für ein Stundenlohn? Den noch versteuern? Da kommt ja nur der AG-Anteil infrage. Sie bleibt ja abgabenfrei.
Ich würde gar nichts melden. Freundschaftsdienst. Fertig. So viel Gedöns für 200€ ... versichert ist man immer irgendwie.
Gruß S.
2-3 die Woche. 15€ Stundenlohn.
Immer nur ein Stündchen? Hm. Ganz ehrlich, ich würde gar nichts machen. Es sei denn, es lohnt sich steuerlich für euch, was ich bei dem Betrag dann auch bezweifle. Aber ich habe von Steuern nicht wirklich viel Ahnung.
Gruß S.
Wenn ihr die 200 Euro von der Steuer absetzen wollt, muss Oma sie natürlich auch angeben. Aber, wie unterbezahlt wäre Oma dann? Die 200 Euro eventuell auch noch versteuern, dann bleibt vom Hungerlohn ja gar nichts.
seid - seit sein/werden - Zeit