Oldtimer?

1 Antwort

Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43.

Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,

  • mit Baujahr 1955 oder davor, oder
  • das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist ( § 131b).

quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/strasse/fahrzeuge/fahrzeugtechnik/historisch.html