Mit Lernfahrausweis, ohne Begleitperson gefahren und erwischt, Schweiz, Busse, Strafe?

3 Antworten

Du bekommst sicher eine Busse und es ist zu befürchten, dass sie Dir den Lernfahrausweis entziehen. Ich nehme auch an, dass der Eigentümer von Deinem Auto auch noch bestraft wird.

Ich bin der Eigentümer selber... Ich weis es nicht aber, ob es eine Rolle spielt. Hoffentlich werde ich die Busse nicht doppelt zahlen müssen.

@Arsenicum

Das wünsche ich Dir auch ... aber wenn Das Auto Dir gehört, dann hast Du wenigstens keinen Vater (oder einen anderen Autobesitzer), der dann nicht so richtig weiss, ob er besser sagen soll, dass er Dir das Auto gegeben hat, oder ob er sagen soll Du hast es "geklaut" ....

@azervo

Ich verstehe was Sie meinen. Aber meine Situation sieht bisschen anders aus. Bin selber 27 Jahre alt. Habe das Auto mit meinem Geld heute gekauft. Meine Eltern sind im Ausland (nicht in Europa) und haben überhaupt keine Ahnung davon. Ich habe mein Führerschein angefangen in Deutschland zu machen... bin ziemlich lange Stunden  (40 Doppelstunden) mit Fahrlehrer dort gefahren und aus familiären Gründen nach Schweiz umgezogen. Hier habe ich wieder angefangen Führerschein zu machen und Theorie Prüfung vor 10 Tage bestanden und habe ich gedacht, dass ich genügend ausgebildet bin um alleine Auto fahren zu können und so eine dumme Fehler gemacht... Na ja, werde ich mal sehen, wie es sich weiter entwickelt...

Oje...nach meinen Erfahrungen in der Schweiz: Du bist ja nicht zu schnell gefahren, also Todesstrafe auf Bewährung.

Da hast Du sicher fast recht ... vorher wird er noch geteert und gefedert ... war ja mit Standlicht unterwegs .... und wahrscheinlich auch noch einen Stundenkilometer zu schnell .. geht gar nicht.

Ich habe ZWEI Führeraiusweise (einen CH und einen EU-Führerausweis)  und man hat versucht, mir das Autofahren auf LEBENSZEIT zu verbieten, weil ich ZWEI Führerausweise habe!!!!!  Manchmal frage ich mich ob ich nicht lieber nach Nordkorea auswandere!   

Art. 95 des Strassenverkehrsgesetztes: 

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

a. ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt;

b. ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde;

c. ein Motorfahrzeug führt, obwohl der Führerausweis auf Probe verfallen ist;

d. ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt;

Ja, das hat die Polizei mir schon heute gezeigt... aber wie die mir gesagt haben, maximal was passieren kann, ist ein Lerfahrausweis Entzug und Busse... Aber für wie lange und wie hoch ist die Busse, das entscheiden die Strassenverkehrsamt und der Richter...

@Arsenicum

Ja lass dich einfach überraschen. Ich kann dir natürlich auch nichts genaueres sagen. 

Für die Zukunft sollten dir die konsequenzen immer bewusst sein, auch wenn die Chance klein ist erwischt zu werden... Dann machst du so eine dummheit wohl nicht mehr... Schade, wenn man wegen sowas den lernfahrausweis verliert :( 

@Schoggi1

Auf jeden Fall bedanke ich mich ganz herzlich für die Antwort.