ÖFFENTLICHE ODER PRIVATE VERANSTALTUNG

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also erstmal brauchste 'ne Schankgenehmigung.
Dann einen Gewerbeschein und Gema und und und ...
Lass dir doch einen Pauschalbetrag vorher von den Leuten geben und mach eine All-Inklusive-Party. Dann haste den Stress nicht.
Und im Zweifelsfall lässte dich halt nicht erwischen.
Wenn du das Ding anmeldest, haste Stress ohne Ende.

RocknRolla 
Fragesteller
 10.11.2009, 19:46

bei einer all-inclusive-party is keine schankgenehmigung und alles nich nötig?

moosmutzelchen  10.11.2009, 20:06
@RocknRolla

Doch.
Aber du nimmst an dem Abend kein Geld ein, falls einer vor deiner Tür steht.
Also feiert ihr eine private Party, auf der kein Geld eingenommen wir.
Klar?
Es geht ums Nichterwischenlassen.

ja ich verdiene schon was - unter umständen....aber das könnte ich doch als spenden deklarieren oder als Sprittkosten um die Getränke zukaufen oder sonstwas. oder nicht?

Für den Ausschank: Was wären die steuerlichen Vorraussetzungen?

Peter34muc  10.11.2009, 19:47

Du darfst nicht mehr Gewinn als 256 Euro im Jahr machen. Gewinn = Einnahme - Unkosten. Wenn es einmalig ist, um die 50 Leute da sind gibt es keine Probleme.

RocknRolla 
Fragesteller
 10.11.2009, 19:49
@Peter34muc

ja ich hab so 100 leute geplant....aber den Gewinn wollt ich als unkosten abstempeln iwie....geht das?

Peter34muc  10.11.2009, 19:54
@RocknRolla

Dann hast du ja keinen Gewinn, die Unkosten darfst du immer abrechne sogar gewerblich. Sowas haben wir auch im Sportverein gemacht, Sommerfest mit 100 Leuten. Da sind vllt. mal 100-200 Euro hängen geblieben. Hier ist das schlüsselwort Regelmäßig und Unkostenbeitrag.

moosmutzelchen  10.11.2009, 20:08
@Peter34muc

Muss aber alles belegt werden, pauschale Unkosten gibt es da leider nicht.

Geschlossene Gesellschaft? Privater Raum? Du verdienst nichts dran und es ist einmalig? Dann ist privat.

Es ist eine geschlossen Veranstaltung, für den Ausschank gelten weiter die Steuerlichen Voraussetzung.