Private Veranstaltung anmelden?

3 Antworten

Eine private Party muß nicht angemeldet werden! Und schon gar nicht bei der Stadt. Höchstens, bei der Hausverwaltung, wenn Du in einem Mehrfamilienhaus wohnst.

Selbst in einer gemieteten Wohnung, also einen zB Einfamilienhaus in der man alleine ist, geht das den Vermieter einen feuchten Kehricht an.

Daß die Polizei ggf wegen Ruhestörung vorbei kommt, kann dennoch allemal passieren. Da hat man sich halt entsprechend zu verhalten. Dann kann man das auch vermeiden.

es ist eine mehrzweckhalle, die nicht mit irgendwelchen wohnhäusern zusammen hängt. es gibt lediglich einige häuser in der umgebung (luftlinie ca. 30 m) was in der nacht schon problematisch werden könnte, da zur halle auch ein kleiner außenbereich gehört.
Die Frage ist nur, ob eine anmeldung der veranstaltung (wie bei dorffesten etc.) verhindert, dass das ganze wegen ruhestörung aufgelöst werden könnte 

@clemenshoerold

Nö, mit Sicherheit nicht. Wenn die der Stadt / Gemeine gehört und man die anmieten kann, bekommt man sicherlich auch eine Haus- oder Nutzungsordnung in der darauf verwiesen wird.

Hält man sich nicht an die "Spielregeln", hat man doppelt Ärger. Nämlich mit den Ordnungshelfern und der Gemeinde. Weil man die Halle ggf nicht mehr bekommt.

Wenn Du gegen das Lärmschutzgesetz verstößt, nützt auch eine Meldung bei wem auch immer, nichts.

Egal wo Du etwas anmelden möchtest - innerhalb und außerhalb Deiner Wohnung hast Du kein Anrecht auf unangemessenen Lärm. Auch nicht mit irgendeiner Mitteilung im Treppenhaus ( schwarzes Brett ) dass Du am xx.xx. - von / bis eine Party feierst.

Ansonsten - private Veranstaltung = in ! Deinen ! Räumlichkeiten. Dein Vermieter hat Dir eine Wohnung vermietet, aber vermutlich / wohl eher nicht den Vorplatz bzw. die Rasenfläche zur freien Nutzung für Partygäste zur Verfügung gestellt.

doch tatsächlich ist das der fall. zur mehrzweckhalle gehört bei der vermietung auch in kleiner außenbereich. entsprechend meiner fragestellung ist es natürlich nicht mein haus, ich habe lediglich angst, dass die polizei die veranstaltung auflöst.