Jugendschutzgesetz bei Privatveranstaltung

3 Antworten

Da genug Erwachsene dabei sind, und vermutlich auch die Erzeihungsberechtigten, siehst Du das richtig.

Postfroggy 
Fragesteller
 15.01.2014, 10:19

Erziehungsberechtigte (also die Eltern) sind keine dabei, da es keine Familienfeier wird, sondern eine Party (aber eben eine Privatparty).

quinti  15.01.2014, 10:35
@Postfroggy

und diese Fehlen dir -um -Beaufsichtigung zu gewährleisten

Blindi56  16.01.2014, 11:47
@Postfroggy

Okay, dann hast DU die Aufsichtspflicht, und sie dürften nur, wenn die Eltern einverstanden wären und sie abholen würden, oder Du sie sicher nach Hause bringst. Ansonten nicht, da sie in der Öffentlichkeit wären.

quinti  15.01.2014, 10:31

Aber trotzdem dürfen Jugendliche unter 18 keinen Alkohol Trinken oder Rauchen -ansonsten ist dies eine Geschlossene Geburtstagsparty-und als solche solltest du sie Deklarieren .

Auch dürfen Jugendliche unter 18 dir keine Alkoholischen getränkte und sei es als Geschenk mitbringe - dies gilt auch für Alkoholischen Mixgetränke !

Also dürften doch theoretisch alle Gäste, egal wie alt sie sind, trinken was sie wollen und solange da bleiben, wie sie wollen, da das Jugendschutzgesetz in dem Fall nicht gilt. Da ist nur ein kleiner Denkfehler bei dir aufgetreten -nicht alle Gäste dürfen trinken was sie wollen - -denn das Jugendschutzgesetz ist in diese Falle nicht ganz ausgeschaltet !

Solte einem Gast unter 18 mit Alkohol im Blut irgendetwas zustoßen so bist du dafür verantwortlich - und kann so Teuer sein ,das es dich ein Leben lang verfolgt.

"Sonst hätte ja jeder an jedem Wochenende eine Geburtstagsparty"

wenn das so einfach wäre !

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Findet hier also keine Anwendung.

Anwendung hingegen finden andere Gesetze.

Postfroggy 
Fragesteller
 15.01.2014, 10:23

Welche anderen Gesetze könnten mir da negativ in die Quere kommen?

quinti  15.01.2014, 10:33
@Postfroggy

Ausschank von Alkohol und Tabak an Jugendliche unter 18 Jahre

Fehlende Beaufsichtigung für diese Jugendliche !

quinti  15.01.2014, 10:36
@quinti

du hast bisher noch nicht geschrieben wo diese sein soll !

Du feierst eine Party, inkl. Security und Deine Gäste müssen sich an den Kosten beteiligen. Na vielen Dank auch für so eine Einladung ;-)

Richtig ist, dass das Jugendschutzgesetz für die Öffentlichkeit gilt und eine Privatparty keine Öffentlichkeit ist. Daher dürfen junge Gäste auch bleiben, solange die Eltern einverstanden sind. Das heißt aber wiederum nicht, dass die Gäste egal welchen Alters saufen können, was sie wollen. Ich weiß ohnehin nicht, wieso eigentlich keine einzige Party, gerade bei Jugendlichen, ohne Hochprozentiges auskommen kann.