Ab wie viel Personen spricht man von einer öffentlichen Versammlung?

4 Antworten

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"Unter einer Versammlung sind mehrere Personen zu verstehen, die sich zur gemeinsamen Zweckverfolgung zusammengefunden haben.Was jedoch die Mindestpersonenzahl sowie die gemeinsame Zweckverfolgung angeht, herrscht Uneinigkeit bei der Argumentation. So schwankt die geforderte Anzahl an Personen zur Bejahung einer Versammlung etwa zwischen zwei und sieben. Einigkeit besteht allein darin, dass eine Ein-Mann-Demonstration nicht von Art. 8 GG erfasst wird."

Siehe http://www.juraforum.de/lexikon/versammlungsfreiheit

Die h.M. (herrschende Meinung) vertritt die Annahme, dass mind. 3 Personen für eine Versammlung von Nöten sind, da sich dabei bereits ein gewisser Organisationsaufwand erkennen lässt (im Vergleich zur Annahme, dass bereits 2 Personen für eine Versammlung genügen)!

@majorlazzer

Vielen Dank!

ab 3 Personen handt es sich schon um eine Versammlung. Findet man oft auch bei Firmen als Argument bei "Versammlungsverbot. Das Ordnungsamt einer jeden Stadt oder Gemeinde setzt die Vorschriften fest, was Öffentlichket und Meldepflichten angeht. Deshalb kann dir den 2. Teil deiner Frage auch nur das zuständige Ordnungsamt sagen. Nicht das, wo du wohnst, sondern das, das für den Ort zuständig ist, wo die Veranstaltung stattfinden soll.

Das kommt darauf an, um welchen Themenbereich es geht. So ist z. B. GEMA-Pflicht anders zu bewerten.

Das ist ja ein anderes Thema. Es geht viel mehr um ein Marketingevent, welches etwas "umfangreicher" (min. 20 Personen) werden könnte... Musik ist da nicht geplant.

Hallo :)

Laut Bundesverfassungsgericht spricht man bei einer Versammlung von einer Menschenmenge von 15-20 Personen.

Die jeweiligen Anmelderichtlinien kannst du bei dem für dich zuständigen Ordnungsamt erfragen.

Viele Grüße :)

Danke sehr! :-)

Gern geschehen :)

Ist so leider nicht ganz richtig. Das BVerfG vertritt die Annahme, dass bereits 3 Personen für eine Versammlung genügen.