Notfallkontaktperson ändern auf Freund statt Eltern (Patientin erwachsen)?
Hallo!
Vorwort: Meine Freundin und ich (25&27) haben zu ihren Eltern keinen Kontakt, weil sie sie missbraucht haben und vor allem psychisch terrorisiert, bis zuletzt. Letzten August wollten sie sie auch "mitnehmen", als sie rausgefunden hatten, wo wir inzwischen wohnen. Polizei kam zum Glück schnell und hat ein ernstes Machtwort gesprochen. Zum Glück hatte ich Beweisvideos, die die Eskalation der Eltern an unserer Haustür zeigten.
Ich möchte meine Freundin nicht "nur" heiraten, um im Falle eines Notfalls die einzige seitens des Krankenhauses kontaktierte Person zu sein. Falls das überhaupt so ist, dass durch eine Heirat mit mir automatisch alle anderen Familienangehörigen 1. Grades nicht benachrichtigt werden, falls sie z.B. einen schweren Autounfall hat.
Nun meine Frage, ob es eine Alternative gibt. Scheinbar ja, aber ich habe den Namen vergessen (Patientenverfügung?) und auch keine Erfahrung mit der Wirksamkeit. Gibt es ein Zentralregister?
Ich würde mich wirklich sehr über hilfreiche Antworten freuen, denn im Ernstfall würde sie wohl zusammenbrechen, wenn da auf einmal ihre Eltern ständen.
1 Antwort
Hallo.
Meines Wissens müssen die Patientendaten – dazu gehört auch, wer benachrichtigt werden soll – bei der Aufnahme im Krankenhaus vom Patienten selbst abgefragt werden. Ist das nicht möglich, weil der Patient aus Gründen nicht ansprechbar ist, wird sich nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten gerichtet, heißt, es wird davon ausgegangen, dass die nächsten Angehörigen informiert werden dürfen. Gibt es keinen Ehepartner, sind das meistens die Eltern oder erwachsene Kinder.
Deine Partnerin sollte deine Nummer bzw. die Nummer der Person, die in einem Notfall kontaktiert werden soll, unter #ICE abspeichern. Die Raute sorgt dafür, dass der Kontakt ganz oben steht, ergo schnell gefunden werden kann, das ICE steht für "in case of emergency". Der Nachteil daran ist freilich, dass deine Partnerin ihr Telefon nicht sperren kann.
Ich weiß, dass das bspw. in den USA die gängige Praxis ist, jedoch kenne ich mich da nicht mit der Rechtslage in Deutschland aus, also ob das Krankenhauspersonal überhaupt ins Telefon schauen dürfte – wobei dürfen und einfach machen in so einem Fall natürlich immer so eine Sache ist. Andererseits darf für Ausweisdokumente ins Portemonnaie geschaut werden. Sie kann auch einfach einen Zettel mit ihrem Notfallkontakt ins Portemonnaie legen oder auf ihren Spenderausweis schreiben (falls sie einen hat).
Des Weiteren ist im Falle deiner Freundin besonders wichtig (eigentlich generell), dass sie eine Patientenverfügung hat, denn sollte irgendetwas passieren, dass sie nicht für sich selbst sprechen kann, würden automatisch den Eltern die Entscheidungsgewalt darüber zufallen.
Ja, Ehepartner und Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften haben immer automatisch das Vertretungsrecht für ihren Partner, wenn das vom Patienten nicht anders geregelt wurde.
Ordentliche Patientenverfügungen sind natürlich verbindlich, allerdings steht da nicht drin, wer im Notfall angerufen werden soll, sondern wie Ärzte sich im Notfall zu verhalten haben (lebenserhaltende Maßnahmen, Transplantationen, Transfusionen usw.).