Dürfen mit die Eltern verbieten auszuziehen?

9 Antworten

Denke mal weiter: Wenn Du ausziehst - gegen den Willen Deiner Eltern - was wollen die dann machen? Zum Anwalt gehen und gegen Deinen Auszug klagen?? Zur Polizei gehen und die ziehen Dich mit Gewalt wieder ins Elternhaus zurück??

Wenn Du Dich absichern willst, geh zum Jugendamt und mach Dich schlau. Die werden sich für Deine Familienverhältnisse interessieren und hinter Dir stehen - immer zum Wohle des Kindes. O.K. Du bist fast keins mehr - dennoch sind sie bis zu Deinem 18. Lebensjahr für Dich da (und zur Not auch darüber hinaus).

Schmiedet Pläne!

HallloDuDaa 
Fragesteller
 11.10.2016, 20:06

Eyy Vielen Dank werd ich machen👍🏻👍🏻

AriZona04  11.10.2016, 20:10
@HallloDuDaa

Glaub an DICH und verwirkliche DEINE Träume!

Bis 18 musst Du warten!

Als Erziehungsberechtigte bestimmen Deine Eltern über das Aufenthaltsrecht!

Auch müssten Deine Eltern den Mietvertrag mit unterschreiben, da Du noch nicht volljährig bist!

HallloDuDaa 
Fragesteller
 11.10.2016, 20:08

Danke!:)

Mit 18 kannst Du machen, was du willst. Finanzielle Hilfe müssen die Eltern dann aber nicht leisten.

Bis 18 können sie den Auszug noch verbieten.

HallloDuDaa 
Fragesteller
 11.10.2016, 20:08

Danke!:)

Ja, klar dürfen sie das verbieten - Du bist noch nicht volljährig. Mit 18 ist es kein Problem.

HallloDuDaa 
Fragesteller
 11.10.2016, 20:09

Danke!:)

Für alle die mal darauf stoßen:

Jein, können sie bedingt. Mit 16 besteht allerdings die Möglichkeit selbständig in einer eigenen Wohnung zu wohnen. Du kannst in dem Alter sogar teilweise zusätzliche Rechte erlangen, dem gehen aber auch Pflichten einher.

Per se haben deine Eltern das Sorgerecht und haben auch noch ein gewisses Aufenthaltsbestimmungsrecht, also einfach mal ausziehen geht NICHT.

Warum dann "Jein" - ganz einfach:

Weil es dennoch möglich ist. Und dass das Verhältnis zu den Eltern schwierig ist und du mit anderen eine WG bilden willst bietet gute Chancen hierfür. Hierfür musst du dich allerdings an das Jugendamt wenden, denn nur wenn hier das OK kommt, kannst du diesen Weg gehen. Sofern mit deinen Eltern kein vernünftiges Verhältnis möglich ist kann auf deinen Wunsch ggf. nach einer Prüfung auch das Jugendamt die Zuständigkeit übernehmen. Du darfst dann viele Dinge selber entscheiden, bei manchen brauchst du halt das Einverständnis vom Jugendamt/der zuständigen Person. Zudem wird natürlich vom Jugendamt auch die Situation regelmäßig geprüft, schlussendlich dürfen sie dich nicht dir alleine überlassen.