Notbremse in Straßenbahn gezogen - strafbar?

21 Antworten

Glaube da greift das gleiche Gesetz wie bei Missbrauch von Notrufen - also Straftat.

Ob es eine Geldstrafe gibt, entscheidet Richter und Staatsanwalt.

Ich fürchte ja, denn es war ja eigentlich keine Gefahr da, also die Betätigung der Notbremse unverhältnismäßig.

Zumindest Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung an die Staatskasse wirds wohl werden.

Das Problem wird sein, dass der Herr schon weg war, als Du die Notbremse gezogen hast. Hab ich das richtig verstanden? Notbremse darf man nur ziehen, wenn eine akute Gefahr nur durch den sofortigen Stop der Bahn abgewendet werden kann. Ich sehe das nicht gegeben. Vielleicht sieht der Bahnbetreiber von einer Anzeige ab, weil nichts weiter passiert ist dadurch

Ja, das ist strafbar. Welche Gefahr hat Dir denn gedroht?

Kommt drauf an. Eine Owi nach § 59 BOStrab ist es auf jeden Fall, u.U. gibt es auch Strafermittlungen wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB).

xyz911  28.03.2021, 12:04

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr eher weniger, hauptsächlich wäre das wohl Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

furbo  28.03.2021, 14:41
@xyz911

Der 315 StGB ist dabei einschlägig. Dessen Strafandrohung ist auch höher als die des § 145 StGB.

Dann ist er einfach ausgestiegen und hat mich wieder beleidigt.
Ich habe die Notbremse gezogen, weil ich mich bedroht fühle und alles war zu schnell.

Es bestand gar keine Bedrohung. Der Mann war schon ausgestiegen! Außerdem sind Beleidigungen kein Grund für eine Notbremsung!

Warum wolltest du aussteigen? Was hätte es gebracht? Wolltest du dich prügeln und die Situation zum Eskalieren bringen? Solchen Situationen geht man aus dem Weg!

Die Situation war entspannt! Der Mann war draußen, du im Bus, die Tür war geschlossen. Du hast die Notbremse völlig grundlos gezogen.

wiki01  28.03.2021, 12:12

Prollhaftes Benehmen trifft es.