Muss man immer an der nächsten Station aussteigen, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird?

5 Antworten

Du kannst bis zu Deiner Zielhaltestelle weiterfahren (auch mit umsteigen) - denn es handelt sich um ein erhöhtes Beförderungsentgelt und nicht um eine Strafe - der Schein, den man bekommt, ist dann ein gültiger Fahrausweis.

jannananana 
Fragesteller
 26.06.2021, 07:48

Ohje, das ist echt verwirrend. Da gehen die Meinungen/Erfahrungen echt auseinander.

TW1920  28.07.2021, 10:37

Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.

Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)

Meine Erfahrung:

  • Im ÖPNV ist es üblich, dass man bis zu seiner Zielhaltestelle weiterfahren darf.
  • Im Regional- und Zugverkehr wird man meist an der nächsten Station hinausgebeten.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
jannananana 
Fragesteller
 26.06.2021, 07:04

Danke! Ist ja witzig, dass man da unterschiedlich reagiert.

Kris, UserMod Light  26.06.2021, 07:06
@jannananana

Ich vermute mal, das liegt daran, dass im ÖPNV nicht überall kontrolliert wird. Sprich diese Person würde wohl einfach die nächste Bahn/den nächsten Bus nehmen und mit dieser/m straffrei fahren.

xyz911  26.06.2021, 10:40

Auch der Eisenbahnverkehr mit Nahverkehrszügen ist Teil des ÖPNV

Kris, UserMod Light  26.06.2021, 10:43
@xyz911

Du meinst jetzt S-Bahnen, oder?

xyz911  26.06.2021, 10:56
@Kris, UserMod Light

In erster Linie meinte ich Regionalverkehrslinien, also RE und RB

Kris, UserMod Light  26.06.2021, 10:59
@xyz911

Den Regionalverkehr habe ich doch explizit erwähnt. Ich verstehe deswegen nicht, worauf du gerade hinaus möchtest.

xyz911  26.06.2021, 11:04
@Kris, UserMod Light

Es ging mir hier in erster Linie um den Unterschied, den du gemeint hattest

TW1920  28.07.2021, 10:37
@xyz911

Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.

Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)

xyz911  28.07.2021, 11:22
@TW1920

Und mein Punkt war, dass er "Regional- und Zugverkehr" vom ÖPNV abgegrenzt hat. Denn genau jener Regionalverkehr auf der Schiene ist Teil des ÖPNVs. Das Wort Fernverkehr ist gar nicht gefallen.

TW1920  28.07.2021, 12:46
@xyz911

Aus der Frage geht es leider nicht hervor.

Wobei man bei Regionalverkehr (RB+RE) unterscheiden muss: Liegt die Fahrstrecke im ÖPNV-Tarifverbund oder nicht. Sonst gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn oder dem jeweilig anderen Bahnunternehmen. Bei der Deutschen Bahn im RB+RE gelten außerhalb des Tarifverbundes die gleichen Bestimmungen - also man zahlt das Ticket oder muss aussteigen. Sobald Ziel/Startpunkt außerhalb des Tarifverbundes liegt, gilt die Regelung des Tarifverbundes nicht.

Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.

Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)

Du darfst gar nichts. Du bist Schwarzfahrer, meistens wirst du sofort bei der nächsten Haltestelle rausgeworfen, denn du hast gar kein Ticket. Wenn das Personal dich bis zu deinem Zielort mitnimmt, dann nur aus Mitleid.

jannananana 
Fragesteller
 26.06.2021, 07:04

Hab ich mir ja auch gedacht aber im Internet auch was anderes gelesen.

TuranTRK  26.06.2021, 07:06
@jannananana

Dann ist das falsch, denn durch das Schwarzfahren hast du keinen gültigen Vertrag mit der Bahn abgeschlossen. Durch das Schwarzfahren gibst du ja gerade zu verstehen, dass du dir die Leistung illegal erschleichen möchtest. Es wäre doch schwachsinnig, wenn man den Rechtsbruch belohnen würde, indem man dich dann auch noch zu deinem Zielort mitnimmt.

jannananana 
Fragesteller
 26.06.2021, 07:14
@TuranTRK Rauswurf bei fehlendem Ticket?

Ergibt ja völlig Sinn aber wie gesagt, man findet Unterschiedliches z.b. hier:

https://m.checked4you.de/reisen-fahren/fortbewegung/meine-rechte-mit-bus-und-bahn-6071

"Macht man Stress, kann der Kontrolleur ein Hausrecht ausüben - und einen somit auch rauswerfen. Ansonsten aber gilt die Zahlungsaufforderung oder Quittung (für das erhöhte Fahrgeld, weil man schwarz gefahren ist) als gültiges Ticket - es heißt in der Fachsprache ja schließlich auch "Erhöhtes Beförderungsentgelt". Sprich: Wer die 60 € (oder wie viel auch immer) fürs Schwarzfahren hinlegt oder sich zumindest dazu bereit erklärt, kann damit dann auch fahren. Und wenn der Kontrolleur akzeptiert, dass z.B. der Automat kaputt war, gibt es ja ohnehin keinen Grund für Stress und man kriegt ein normales Ticket."

TuranTRK  26.06.2021, 07:24
@jannananana

Die Seite erzählt BS. "Erhöhtes beförderungsentgelt" heißt einfach, dass man fürs Schwarzfahren eben zahlt. Das ist doch kein Kavalliersdelikt, meistens wird auch die Polizei eingeschaltet, da eine Straftat vorliegt (Erschleichen von Leistungen, §265a StGB).

Schwarzfahrer haben überhaupt keinen Anspruch auf irgendwas, das erhöhte Beförderungsentgelt ist einfach nur eine Sanktion fürs Schwarzfahren, aber ersetzt das nicht vorhandene Fahrticket nicht. Wäre ja noch schöner, dann würde ja jeder schwarzfahren, so viel wie Tickets aktuell kosten, würde sich das Risiko von 10-12 Euro doch lohnen und man könnte dennoch zum Zielort kommen. Das motiviert eher als dass es abschreckt.

Also nein, ich würde darauf nicht hoffen.

jannananana 
Fragesteller
 26.06.2021, 07:51
@TuranTRK

"Ich wurde darauf nicht hoffen"

Ich frage nur aus Interesse, ich habe nicht vor schwarz zufahren..!

TuranTRK  26.06.2021, 07:51
@jannananana

Ja, weiß ich doch, habe ich oben schon gelesen. War eine allgemeine Aussage.

jannananana 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:41
@TuranTRK

Ich wollte es nur gesagt haben 😃

Find Schwarzfahren auch doof!

Übrigens frag ich beim nächsten Mal am Bahnhof nach und schreib es dann hier rein.

TW1920  28.07.2021, 10:35
@jannananana

Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.

Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)

ich denke, Du wirst wohl oder übel bei der nächsten Station aussteigen müssen

jannananana 
Fragesteller
 26.06.2021, 06:59

Weißt du das genau? Beim Googeln hab ich Beides gelesen....

Ich frage auch nur aus Interesse 😃 fürs Schwarzfahren hab ich nicht die Nerven 😂

TW1920  28.07.2021, 10:31
@jannananana

Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - nei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.

Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)