Wann darf ich die Notbremse Ziehen und Wann Nicht?

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Für was steht das Wort "Not" in Notbremse?

Wenn du oder jemand in Gefahr/Not ist darfst du sie ziehen!

Man sollte aber eig. schlau genug sein um zu unterscheiden können wann es angemessen ist sie zu ziehen. Z. B. - Wenn es im Zug brennt, ja. Aber wenn jemand medizinische Hilfe benötigt wäre es unangemessen diese zu ziehen - was hat man wenn dieser dann mitten auf der Strecke ist? Da sollte man z. B. dem Zugpersonal bescheid geben.

Danke für die Auszeichnung! :)

wenn ein sogenannter "Notfall" auftritt darfst du sie ziehen.

Da solltest du nur ziehen, wenn es wirklich notwendig ist

Meiner Meinung nach nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib & Leben, wenn die Gefahr durch ein sofortiges Stehenbleiben des Zugs gebannt werden kann. (z.B. wenn plötzlich ne Tür oder ein Fenster davonfliegt, der Zug losfährt, sich aber ein Passagier in der Tür eingeklemmt hat, ein Feuer ausgebrochen ist, der Zug entgleist oder Waggons sich während der Fahrt abhängen (in den beiden letzteren Fällen passiert dies aber meistens automatisch, aufgrund des Abriss der Bremsschläuche und dem darauf folgenden Druckabfall)).

In einigen Fällen ist es aber auch nicht sinnvoll, die Notbremse zu ziehen:

  • Bei medizinischen Notfällen lieber sofort einem Zugbegleiter Bescheid sagen, denn man hat mehr etwas davon, wenn der Zug noch zum nächsten Bahnhof weiterfährt und dich dort die Rettungskräfte direkt erwarten als wenn der Zug plötzlich mitten auf einer Brücke oder an einer Böschung steht und keine Straße in Sicht ist.
  • Gleiches gilt auch bei Gewalttaten. Stoppt der Zug auf freier Strecke, können Einsatzkräfte schwierig rankommen.

Handelt es sich nicht um einen echten Notfall, ist es aber strikt verboten und bei mutwilligem Ziehen der Notbremse (das besagt schon der "Missbrauch-Strafbar-Aufdruck), kann man sogar eine Anzeige bekommen, unter anderem wegen:

  • Gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr
  • (Fahrlässige) Körperverletzung (falls sich Fahrgäste beim Bremsen verletzen)

Außerdem kommen zivilrechtlich hohe Strafen auf dich zu. Wenn ein Zug erst einmal steht, können andere nachfolgende Züge auch nicht weiterfahren, je nach Geschwindigkeit der Strecke und Zug, kann es dann schon mal ziemlich lange dauern, bis der Verkehr wieder rund läuft und du ahnst ja nicht, was Zugverspätungen kosten...

Erst recht sind folgende Gründe NICHT rechtfertigend für ein Ziehen der Notbremse:

  • Pinkeln müssen, auch wenn es im Zug kein Klo gibt.
  • Der Zug verpasst einen Halt. - Das ist zwar ärgerlich, aber zurücksetzen wird der Zug eh nicht, da kannste genauso gut bis zum nächsten Halt fahren und ein echter Notfall ist es auch nicht.
  • Du verpasst deinen Halt. - Schnell eingenickt und dann den Halt verpasst. - Ist zwar auch ärgerlich, aber dein persönliches Verschulden.
Woher ich das weiß:Hobby

Wenn die Tür davonfliegt, wenn Funken bei den Wagenübergängen sprühen oder wenn sich ein Radreifen in den Unterboden bohrt.

Wenn ohnehin eine Sprechstelle vorhanden ist, ist diese vorrangig zu benutzen.

Bei medizinischen Notfällen ist die Sprechstelle sinnvoller und nicht die Notbremse, damit der Zug nicht irgendwo auf offener Strecke zum Stehen kommt, sondern der Lokführer nach Rücksprache einen bestimmten Haltepunkt ansteuern kann.

Die Sprechstelle ist nicht unbedingt vorrangig zu benutzen. In den (wenigen) Fällen, in denen die Notbremse zu ziehen ist, kommt es oftmals auf jede Sekunde an. Da sollte man nicht erst versuchen, eine Sprechverbindung zum Lokführer herzustellen; das kann man nachher tun.