Notartermin/ Grundschuldbestellung

2 Antworten

...zum Notartermin muss man keinen unterschriebenen Darlehensvertrag mitnehmen...es reicht, wenn man weiß, dass man die feste Finanzierungszusage einer Bank "in der Tasche hat" (ohne eine solche Zusage sollte man keinen Kaufvertrag unterschreiben)....

...zusammen mit dem Vertragsangebot der Bank (oder eines anderen Darlehensgebers) erhält man in der Regel auch die Grundschuldbestellungsunterlagen...diese kann man zur Kaufvertragsbeurkundung mitnehmen...der Notar kann dann nach Abschluß des Kaufvertrages auch gleich die Grundschudlbestellung beurkunden (das spart einen weiteren Notartermin)...

...der Betrag, der ins Grundbuch als Grundschuk eingetragen wird, ist in der Regel gleich dem Darlehensbetrag, was logisch ist, denn der Darlehensgeber möchte sein Darlehen ja zu 100% absichern...

Da wäre ich extrem vorsichtig!!!

Ich kenne Fälle, da ist der Käufer ohne unterschriebene Finanzierung zum Notar, der hatte auch lediglich ne feste Zusage.

Später sollte dann der Zinssatz "urplötzlich" wesentlich höher sein als zunächst angekündigt. Ja, auch solche Banker gibt es. Und rechtliche Möglichkeiten hat man dann gar keine, der Banker hat einen quasi in der Hand. Also ich würde dir definitiv davon abraten!

Außerdem: falls du auch Mittel von der KfW beantragt hast gibt es da irgendeine 6 monatige sperre falls Bank A zunächst anfragt aber du dann am Ende doch mit einer anderen Bank B finanzieren möchtest... Erkundige Dich mal.

Tu es bitte nicht, unterschreib erst die Finanzierung und gehe erst dann zum Notar!