Notarkosten und Leibrente bei Überlassung Immobilie (teil vermietet) steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Die Notarkosten dürften im Rahmen der Schenkungsteuerermittlung abziehbar sein, wenn der Sohn sie bezahlt.

Sofern der Freibetrag nicht überschritten wurde, gehen diese also ungenutzt unter.

Mit der Leibrente ist es etwas komplizierter, dafür müsste man alle Details kennen.

M.E. Könnte es sich um eine Auflage im Zusammenhang mit der Schenkung handeln. Dann würde sie wiederum die Bereicherung I.Z.m. der Schenkung mindern und entsprechend untergehen, falls der Freibetrag nicht überschritten wird.

Das ganze könnte aber auch als teilentgeltlicher Erwerb zu qualifizieren sein, dann wären es Anschaffungskosten, die als Abschreibung als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten.

Unbedingt zum Steuerberater!

Roopi123 
Fragesteller
 17.02.2022, 18:50

Vielen Dank für die Infos.

Ich bin in diesem Beispiel der Sohn. Schenkungssteuerfreibeträge werden überschritten. Die erste Einkommenssteuererklärung ist für 2022 (also im Jahr 2023) fällig.

Ich wollte nur schon vorab ein bisschen ausloten, ob die genannten Kosten / Zahlungen zumindest ein bisschen steuermindernd geltend gemacht werden können, so dass die Versteuerung der Mieteinnahmen gemindert werden kann.

Aber ich sehe schon, es kann wohl nicht pauschal beantwortet werden.

Trotzdem vielen Dank für die Einschätzung.