Welche Nachteile hat ein Vater, der eine Immobilie an seinen Sohn + Schwiegertochter überträgt durch Schenkung?

5 Antworten

Wenn beide im Grundbuch stehen, müsste die Ehefrau im Fall der Scheidung ihre Hälfte nicht zurück übertragen.

Dann würde sie eine solche Vereinbarung wahrscheinlich auch im Vorfeld gar nicht erst unterschreiben.

Im Übrigen ist es durchaus üblich solche Rechtsgeschäfte eben nur gegenüber den leiblichen Kindern zu vereinbaren. Dann ist die Klausel wegen der evtl. Scheidung auch gar nicht notwendig.

Naja, der erste Nachteil, der mir einfällt, ist, dass er dann keine Immobilie mehr hat. :-)

Papa Schmidt hat diesen Rückforderungsanspruch bereits im Grundbuch eingetragen, also muss Papa auf jeden Fall mitwirken und zustimmen.

Diese Rückforderung wird im Grundbuch als Rückauflassungsvormerkung für den Vater Schmidt eingetragen.

Papa Schmidt ist aber jetzt nicht mehr der Verkäufer, sondern dies ist der Sohn/Ehemann - daher ist die Frage, kann ich als Papa Schmidt in diesem Vertrag auch noch eine Bestimmung auf den Wert des Rückkauf ausüben?

Nun kommt es zur Scheidung, die Ehe ist noch kinderlos

A) um das Haus wird im Scheidungskrieg gezankt, jeder will so viel wie möglich, keiner will raus, es kommt zur Teilungsversteigerung. Was hat Papa dann von seiner RückAV? Meines Wissens nix, er kann mitbieten.

B) Man einigt sich Maria verkauft das Haus an den EX, bekommt Geld- das Geld ist aus der Erbmasse der Familie raus.

Interessanter an der Frage ist doch: Warum will der Mann seiner Frau den Anteil übertragen?

Nur einer der Nachteile: Der Steuerfreibetrag bei der Schenkungssteuer ist bei der Schwiegertochter mit 20.000 Euro sehr viel geringer als der des Sohnes (400.000 Euro) und der Steuersatz bei der zu entrichtende Schenkunssteuer fuer den ueber den Freibetrag hinausgehenden Teil ist bei der Schwiegertochter auch sehr viel hoeher als beim Sohn.

Im aktuellen Fall hat der Vater die Immobilie bereits nur an seinen Sohn überschrieben. Der Sohn möchte jedoch nach 2 Jahren bei Zustimmung seines Vaters die Ehefrau mit ins Grundbuch eintragen lassen. Gibt es außer den notariellen Kosten weitere Nachteile? Wird zB die Rückforderungsklausel unwirksam und die Ehefrau kann ihren Anteil behalten?

Die Ehefrau sollte unter allen Umständen die Verpflichtung aus dem Rückforderungsrecht mit übernehmen. Falls das Rückf.-Recht des Sohnes im Grundbuch in Abt. II eingetragen ist, würde die Ehefrau die Eigentumshälfte aber ohnehin nur mit der Belastung durch das Recht des Vaters übernehmen können. Wenn es nur ein vertragliches, nicht im Grundbuch eingetragenes Recht gäbe, müsste die Ehefrau eigens eine Verpflichtung eingehen.