Kann ein lediger Vater den Kindesunterhalt steuerlich absetzen?

4 Antworten

Aber ja, jede Unterhaltsleistung ist steuerlich absetzbar, ob eheliches Kind oder nicht. Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist ja richtig. Dass er kein anteiliges Kindergeld bekommt, ist nicht richtig, das sollte er mit der Familienkasse klären. Es ist richtig, dass der Kindergeldbetrag an den ausgezahlt wird, bei dem das Kind lebt, es gibt aber immer noch den Teilsatz, der für den Elternteil angerechnet wird, der nicht im Haushalt lebt, aber Unterhalt zahlt.

seramins 
Fragesteller
 15.05.2012, 15:20

Danke, ein bisschen schlauer bin ich jetz doch :-)

Er kann die Hälfte des Kindergeldes vom Kindesunterhalt abziehen. Steuerlich kann er den Unterhalt leider nicht geltend machen.

Yentl51  15.05.2012, 12:31

Wie ? ABer der Unterhalt wird doch bei der Einkommenssteuererklärung angegeben !?!

Yentl51  15.05.2012, 12:35

Irgendwas stimmt hier nicht. Das muss doch genauso laufen wie bei Eheleuten, die sich haben scheiden lassen ! Hier bekommt der das Kindergeld, bei dem das Kind lebt, ein gewisser Anteil wird aber auch dem anderen Elternteil zugebilligt. Aber das ist doch nicht die Hälfte ! Jetzt bin ich total versunsichert....

Kindesunterhalt ist nicht steuerlich absetzbar. Anteilig Kindergeld ist da schon abgerechnet.

Wenn der Vater genau so wie die Mutter erziehungsberechtigt ist ändert sich seine Steuerklasse sowieso. Da kanner nicht zusätzlich noch was von der Steuer absetzen. Wenn die Eltern dann noch heiraten wird es nochmal besser mit den Steuern.

Yentl51  15.05.2012, 12:30

Die Steuerklasse ändert sich überhaupt nicht. Er muss Steuerklasse I haben, sie Steuerklasse III (glaub ich wenigstens, auf jeden Fall hat sie durch das Kind eine günstigere als I) und jeder muss das halbe Kind auf der Steuerkarte stehen haben. WEnn sie heiraten, dann können sie das natürlich so ändern lassen, wie es für sie am günstigsten ist, das kommt ja bei zwei Berufstätigen darauf an, wer mehr verdient.