Steuerliches Absetzen von Ausgaben bei Nießbrauch

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Der Nießbrauch bringt bei Eigennutzung ertragsteuerrechtlich nichts. Bei der Schenkungsteuer hat diese Lösung den Vorteil, dass er mit dem Kapitalwert abgezogen werden kann. Aber Vorsicht. Die steuerliche Lösung nach BewG ist oft ungünstiger als den Weg über einen Nachweis über den niedrigeren Verkehrswert nach § 198 BewG/§ 194 BauGB.

Wenn Sie als Nießbrauchberechtigter noch recht jung sind, kann ein nach BewG berechneter Nießbrauch bei hoffentlich nicht eintretendem frühen Versterben nach der tatsächlichen Erlebenszeit reduziert werden. Das kann zu empfindlichen Nachversteuerungen führen. Bei Gutachtensnachweisen ist dieses Nachholen nicht möglich. Doch dass muss vorher exakt berechnet werden. Wenn Sie in einem Hochpreisgebiet wohnen, sollten Sie dieses Jahr noch übergeben. Ab dem 31.12.2014 veröffentlichen nämlich die Gutachterausschüsse neue Werte und dann wir es zu Preissprüngen von bis zu 30% kommen (München, Stuttgart, andere gute Gebiete von Großstädten). Dies führt zu kritischen Erhöhungen an Schenkungsteuer. Daher keineswegs verbummeln. Das rate ich derzeit allen steuerberatenden Kollegen derzeit.

Wenn aus dem Grundstück keine Einkünfte erzielt werden, inwiefern sollten dann grundstücksbezogene Ausgaben steuerlich relevant sein? Der Nießbraucher könnte - so er denn das Grundstück zu Erwerbszwecken nutzte - die dafür getätigten Aufwendungen im Rahmen seiner Einkunftsermittlung anrechnen. Das aber liegt ja gerade nicht vor, ergo müsste der Nießbraucher in diesem Fall zwar alle Lasten tragen, könnte selbige aber nicht steuerlich geltend machen.

Inwieweit solltest Du die Kosten steuerlich geltend machen können? Kosten für eine nicht gewerblich genutzte Immobilie kannst Du in der Regel gar nicht steuerlich geltend machen.

Bei einem eigengenutzten Grundstück können weder der Eigentümer noch der Nießbraucher die laufenden Kosten als Werbungskosten geltend machen.

lich die Ausgenommen sind lediglich die Lohnkosten in den haushaltsnahen Dienstleistungen.