Ist die Urlaubsfahrt mit dem Dienstwagen des Vaters Steuerhinterziehungen?

8 Antworten

Der Vater ist Eigentümer und Geschäftsführer einer GmbH mit Dienstwagen, der immer per Tankkarte auf Unternehmenskosten getankt werden.

Schön.

Der Vater überlässt dem Sohn nun den Dienstwagen für einen Urlaub.

Das wäre höchstens versicherungsrechtlich kritisch, ansonsten irrelevant.

Ist schon die Überlassung des Dienstwagens an den Sohn Steuerhinterziehung?

Natürlich nicht. Entscheidend ist die Frage, ob die Abrechnung des Firmenwagens über die Fahrtebuch- oder die 1%-Methode erfolgt, denn die Privatnutzung ist in solchen Fällen grundsätzlich zulässig, nur die Methodik der Anrechnung des Privatanteils ist unterschiedlich. Liegt eine 1%-Methode vor (das ist überwiegend der Fall), sind die Privatfahrten in voller Höhe damit abgegolten, egal, wer das Fahrzeug führt. Beim Fahrtenbuch müsste die Urlaubsreise eben entsprechend genau vermerkt werden als Privatfahrt.

Normalerweise gilt bei Firmenfahrzeugen mit Privatnutzung die 1% Geldwerten Vorteil, der abzuführen ist, außer man benutzt ein Fahrtenbuch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ist schon die Überlassung des Dienstwagens an den Sohn Steuerhinterziehung?

Wenn der Dienstwagen auch zum Privatgebrauch angemeldet wird und dementsprechend die Privatfahrten entweder über die 1%-Regelung (ist meistens der Fall bei Geschäftsführern) oder über eine konkrete Abrechnung der Privatkilometer versteuert wird, ist das zulässig und keine Steuerhinterziehung.

das ist eine Privatentnahme, dann ist es auch keine Steuerhinterziehung. Der Sohn ist nicht dienstlich unterwegs.

Die Steuer unterscheidet bei Leasing ob es ein Dienstfahrzeug als sogenanntes Funktionsfahrzeug ist oder eins zur Überlassung mit der % Regelung. Bei ersterem ist eine private Nutzung nicht möglich. Bei zweiterem ja. Der Chef kann anordnen dass das Tanken zu Lasten des Nutzers erfolgt. Bei seinem Junior wird er wohl darauf verzichten. Abgesehen davon sollte man in den Leasingvertrag schauen.

FordPrefect  13.01.2022, 12:16
Die Steuer unterscheidet bei Leasing ob es ein Dienstfahrzeug als sogenanntes Funktionsfahrzeug ist oder eins zur Überlassung mit der % Regelung.

Äh - nein. Dem FA ist das im Prinzip gleichgültig; die Abrechnung der Privatfahrten ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zwischen AG und AN im Rahmen der Dienstwagenregelung bzw. des AN nach jährlicher Prüfung.

Abgesehen davon sollte man in den Leasingvertrag schauen.

Das wäre hinsichtlich der Frage der Überlassung des Fahrzeugs an Dritte relevant, das ist richtig.

martinreschke  13.01.2022, 12:28
@FordPrefect

Ich hatte in unserem Unternehmen ein Funktionsfahrzeug. Fuhr zu Hause los und kam da an ohne am Dienstort tätig zu sein. Dafür kam keine % Regelung in Betracht. Dafür durfte ich den nicht privat nutzen. Andere hatten aus Gründen dass sie z. B. kein privates Auto im Besitz haben wollten, die 1% Regelung genommen. Dafür durften sie den auch privat nutzen. Kamen sie über die vereinbarten km, war km Geld fällig. Dem FA ist die Leasingübernahme bei Firmenautos nicht egal. Sie holen sich zwar das Geld. Ist nur einmal beim Unternehmer und das andere mal beim Leasingnutzer.

FordPrefect  13.01.2022, 13:35
@martinreschke
Ich hatte in unserem Unternehmen ein Funktionsfahrzeug. Fuhr zu Hause los und kam da an ohne am Dienstort tätig zu sein. Dafür kam keine % Regelung in Betracht. Dafür durfte ich den nicht privat nutzen.

Das ist richtig, hat aber doch mit dem Fall rein gar nichts zu tun:

"Der Vater ist Eigentümer und Geschäftsführer einer GmbH mit Dienstwagen"

Was soll daran ein Funktionsfahrzeug sein? Das ist ein 08/15 PKW. Oder glaubst du, der Sohnemann fährt mit dem Tankwagen in Uraub?

Bei reinen Funktionsfahrzeugen kommt in der Tat keine 1%-Regelung in Frage, das ist natürlich schon korrekt.

Dem FA ist die Leasingübernahme bei Firmenautos nicht egal.

Doch, ist es. Ob du das per 1%- oder FB abrechnest (was übrigens der AN jedes Jahr neu entscheiden kann), ist eine Sache, die zwischen AG und AN geklärt und dann in der Lohnbuchhaltung entsprechend verrechnet werden muss (Fahrt zur Arbeitsstätte etc. pp.). Dass der private Nutzungsanteil (geldwerter Vorteil) natürlich versteuert werden muss, steht dem nicht entgegen.

martinreschke  13.01.2022, 18:27
@FordPrefect

Das ist schon richtig. Der FS sagte zwar dass sein Vater als Chef ein Dienstauto hat. Ob das gekauft oder geleast ist, haben wir nicht erfahren. Was sollen wir da spekulieren.